Scheidungsvergleich

Ist eine Schei­dung im Einver­nehmen möglich, können die Ehegatten einen Schei­dungs­ver­gleich ausar­beiten. Ein Schei­dungs­ver­gleich, ist die kosten­güns­tigste Schei­dung. Der Schei­dungs­ver­gleich bietet eine Viel­zahl an Vorteilen:

  • Häufig spart eine einver­nehm­liche Schei­dung Zeit.
  • Sie ist kosten­günstig durch gerin­gere Gerichts- und Anwalts­ge­bühren.
  • Weniger Streit und Nerven.

Der Schei­dungs­ver­gleich regelt unter­schied­liche Aspekte einer Tren­nung. Die wech­sel­sei­tigen Unter­halts­an­sprüche, die Klärung der Obsorge und des Ehegat­ten­un­ter­halts müssen Bestand­teil des Schei­dungs­ver­gleichs sein.

Der Ehegat­ten­un­ter­halt kann im Schei­dungs­ver­gleich mittels Unter­halts­ver­zicht unbe­fristet oder befristet verein­bart werden.