Doppelresidenz oder gleichteilige Betreuung

Unter Doppel­re­si­denz wird eine Betreuung der gemein­samen Kinder verstanden, die gleich­teilig ist. Dabei kann es sich um eine 7 Tage / 7 Tage Rege­lung, oder andere komplexe Kontakt­mo­delle handeln.

Die Kinder­psy­cho­logen streiten seit Jahren darüber wie sinn­voll Doppel­re­si­denz sein soll.

Tatsache ist, dass ein derar­tiges Modell von vielen Faktoren abhängig ist und von allen Betei­ligten mit Über­zeu­gung mitge­tragen wird. Auch wenn die getrennten Eltern diesem Modell den Vorzug geben wollen, sind zusätz­lich die Kinder (sofern dies alters­mäßig möglich ist) mitein­zu­be­ziehen. Gefor­dert ist hier eine hohe Kommu­ni­ka­ti­ons­fä­hig­keit der Eltern und eine gewisse Selb­stän­dig­keit und Eigen­ver­ant­wort­lich­keit der Kinder.

Der tragende Gedanke hinter diesem Modell ist sicher­lich auch, dass bei der gleich­tei­ligen Betreuung letzt­end­lich eine Aufhe­bung des Unter­halts erreicht werden soll. Aber auch hier sind viele Faktoren mitzu­be­rück­sich­tigen.