Die Höhe des Unterhalts, den der hauptsächlich betreuende Elternteil für das/die Kind/er vom nicht betreuenden Elternteil erhält, hängt auch ganz wesentlich vom Ausmaß des Kontaktrechtes ab.
Allgemein gilt, dass je umfassender das Kontaktrecht ist, desto größer kann die Einschränkung des Unterhalts gewährt werden.
Wenn die Betreuung (über das Jahr) nahezu gleichteilig ist, spielt zusätzlich noch das Einkommen beider Eltern eine Rolle und es kann es zu einer Reduktion bis zu einem gänzlichen Entfall des Unterhalts führen.