Kontaktrecht und sein Einfluss auf den Unterhalt

Die Höhe des Unter­halts, den der haupt­säch­lich betreu­ende Eltern­teil für das/die Kind/er vom nicht betreu­enden Eltern­teil erhält, hängt auch ganz wesent­lich vom Ausmaß des Kontakt­rechtes ab.

Allge­mein gilt, dass je umfas­sender das Kontakt­recht ist, desto größer kann die Einschrän­kung des Unter­halts gewährt werden.

Wenn die Betreuung (über das Jahr) nahezu gleich­teilig ist, spielt zusätz­lich noch das Einkommen beider Eltern eine Rolle und es kann es zu einer Reduk­tion bis zu einem gänz­li­chen Entfall des Unter­halts führen.