Der lang geplante Familienurlaub steht bevor, doch plötzlich verändern Krieg, politische Krisen oder Sicherheitsrisiken die Lage am Reiseziel oder entlang der Flugroute. Viele Reisende fragen sich dann: Kann ich meine Pauschalreise kostenlos stornieren oder muss ich die Stornogebühren bezahlen?
Das österreichische Pauschalreisegesetz sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Rücktritt ohne Entschädigungszahlung vor. Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Gartner erklärt die Bedingungen anhand des aktuellen Iran-Konflikts und einer gebuchten Pauschalreise auf die Malediven.
Wann kann man eine Pauschalreise kostenlos stornieren?
Nach § 10 Pauschalreisegesetz (PRG) kann der Reisende vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Entschädigung vom Pauschalreisevertrag zurücktreten, wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Darunter können beispielsweise Kriegshandlungen, terroristische Ereignisse, erhebliche Sicherheitsrisiken oder vergleichbare außergewöhnliche Situationen fallen.
Zählt auch eine Gefahr während der Anreise?
Bei Fernreisen stellt sich häufig die Frage, ob nur die unmittelbare Situation am Urlaubsort entscheidend ist, oder auch Gefahren entlang der üblichen Reiseroute berücksichtigt werden müssen. Meines Erachtens kommt es nicht alleine darauf an, ob am Bestimmungsort außergewöhnliche Umstände auftreten, sondern auch, ob in dessen Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Beförderung dorthin erheblich beeinträchtigen. Dabei kann es nicht auf die geografische Nähe bei einer Insel weit entfernt von Festland ankommen, sondern muss wohl auf die übliche Anreiseart abgestellt werden (hier Flugzeug) und damit von der Nähe des Flughafens. Im fliegerischen Sinne ist wohl Dubai der zentrale Umsteigepunkt für Flüge aus Europa auf die Malediven. Die kriegerischen Auseinandersetzungen rund um Dubai sind sicherlich solche unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände gemäß § 2 Abs 12 PRG, die zum Rücktritt berechtigen.
Wann darf ein Reisender kostenlos vom Vertrag zurücktreten?
Der Verbraucher kann von einer Pauschalreise nach § 10 Abs 2 PRG zurücktreten, wenn ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger Durchschnittsreisender im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung vernünftigerweise annehmen könne, dass diese Umstände die Durchführung seiner Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort wahrscheinlich erheblich beeinträchtigen würden. (RIS-Justiz RS0135289)
Es muss eine ex ante-Betrachtung angestellt werden. Es ist zu fragen, wie ein durchschnittlicher, also weder ein besonders mutiger noch ein besonders ängstlicher Reisender die künftige Entwicklung an dem in Aussicht genommenen Urlaubsziel beurteilt hätte. Unerheblich ist die spätere reale Entwicklung der Ereignisse. Eine eindeutige Reisewarnung durch das Außenamt muss als stornofreier Rücktrittsgrund gewertet werden. Medienberichte und Informationssendungen in Rundfunk und Fernsehen sowie in anerkannten seriösen Zeitungen können grundsätzlich nicht als aus Sensationslust weit übertriebene Berichte abgetan werden, die nicht ernst zu nehmen seien. Steht der Antritt der Reise nicht unmittelbar bevor, ist es dem Kunden durchaus zuzumuten, vorerst die weitere Entwicklung abzuwarten. (OGH 1 Ob 257/07b)
Eine weitere Beobachtung der Lage und damit ein noch längeres Zuwarten mit dem Vertragsrücktritt ist dann nicht mehr zumutbar, wenn sich insgesamt die Sicherheitslage nicht wesentlich verändert, die Urlaubszeit bereits angebrochen ist und die endgültige Buchung eines (anderen) Urlaubsziels bereits dringend geboten war.
Aktuelles Beispiel: Flugroute über Dubai auf die Malediven
Laut diversen Medien werden immer wieder Flüge über Dubai verzögert bzw. abgesagt aufgrund von Drohnen und Raketen in der Luft. British Airways hat zeitweise Flüge gecancelt. Ein guter Zeitpunkt die Reise zu stornieren und sich um eine Alternativdestination umzusehen, ist es, wenn entsprechende Medienberichte vorhanden sind. Diese sollte man zu Beweiszwecken auch abspeichern.
Ich bin somit zuversichtlich, dass der Rücktritt von einer Reise über Dubai solange kostenfrei möglich sein muss, bis die Kriegsgefahr endgültig gebannt ist.
Häufige Fragen zur Stornierung einer Pauschalreise
Kann ich eine Reise wegen Krieg kostenlos stornieren?
Ja, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung erheblich beeinträchtigen.
Brauche ich zwingend eine Reisewarnung?
Eine offizielle Reisewarnung ist ein wichtiges Argument, aber nicht immer die einzige Grundlage. Entscheidend ist die gesamte Situation zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung.
Muss ich warten, bis die Reise unmittelbar bevorsteht?
Nicht immer. Je nach Entwicklung der Sicherheitslage kann ein früherer Rücktritt gerechtfertigt sein. Maßgeblich ist, wie ein durchschnittlicher Reisender die Lage einschätzen durfte.
Bekomme ich mein Geld vom Reiseveranstalter zurück?
Liegt ein berechtigter Rücktritt nach § 10 PRG vor, kann eine Rückzahlung ohne Stornogebühren verlangt werden.
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