Was passiert bei einer Scheidung mit einem Unternehmen, das einem der Ehepartner gehört? Besteht Anspruch auf einen Teil der Firma, wenn sie während der Ehe aufgebaut wurde oder der andere Ehepartner jahrelang zugunsten von Familie und Unternehmen zurückgesteckt hat? Nach österreichischem Recht sind Unternehmen und Unternehmensanteile bei der Vermögensaufteilung besonders zu behandeln.
„Ich habe jahrelang zurückgesteckt, damit mein Ehepartner seine Firma aufbauen konnte. Gehört mir im Fall einer Scheidung jetzt ein Teil des Unternehmens?“
Diese Frage stellt sich in der Praxis häufig – insbesondere dann, wenn während einer Ehe ein Unternehmen aufgebaut oder wesentlich erweitert wurde und ein Ehepartner dafür beruflich oder familiär zurückgesteckt hat. Die Antwort ist nach österreichischem Recht allerdings nicht so einfach, wie man zunächst vermuten könnte: Ein Unternehmen wird im Zuge einer Scheidung grundsätzlich nicht automatisch zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Was wird bei einer Scheidung überhaupt aufgeteilt?
Bei einer Scheidung sind grundsätzlich das eheliche Gebrauchsvermögen und die ehelichen Ersparnisse aufzuteilen. Dabei geht es insbesondere um Vermögenswerte, die während der Ehe gemeinsam geschaffen oder angespart wurden. Das österreichische Ehegesetz sieht jedoch verschiedene Ausnahmen von dieser Aufteilung vor. Eine besonders wichtige betrifft Unternehmen und Unternehmensanteile. Vermögenswerte, die zu einem Unternehmen gehören, sind grundsätzlich von der Aufteilung ausgenommen. Auch Anteile an einem Unternehmen fallen grundsätzlich nicht in die Aufteilungsmasse, sofern es sich nicht um bloße Wertanlagen handelt.
Das bedeutet: Hat ein Ehepartner während der Ehe ein Unternehmen aufgebaut, führt die Scheidung nicht automatisch dazu, dass der andere Ehepartner die Hälfte des Unternehmens oder entsprechende Gesellschaftsanteile erhält.
Habe ich Anspruch auf die Firma, wenn ich meinen Ehepartner beim Unternehmensaufbau unterstützt habe?
„Aber ohne mich hätte er oder sie die Firma nie aufbauen können“
Gerade hier liegt häufig ein erhebliches emotionales Konfliktpotenzial. In vielen Ehen übernimmt ein Ehepartner einen größeren Teil der Kinderbetreuung und Haushaltsführung, reduziert seine eigene Berufstätigkeit oder verzichtet auf Karrierechancen, während der andere Ehepartner seine berufliche oder unternehmerische Tätigkeit ausbaut. Dass sich der Unternehmenswert während dieser Zeit möglicherweise erheblich erhöht hat, bedeutet dennoch nicht automatisch, dass das Unternehmen selbst bei einer Scheidung geteilt wird. Die Unterstützung des anderen Ehepartners macht diesen also nicht automatisch zum Miteigentümer des Unternehmens. Das bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche finanziellen Zusammenhänge rund um das Unternehmen bei einer Scheidung unbeachtlich wären.
Entscheidend ist nicht nur, wem die Firma gehört
Bei der vermögensrechtlichen Beratung im Zusammenhang mit einer Scheidung muss daher wesentlich genauer hingesehen werden.
Zu prüfen ist beispielsweise:
- Wurden eheliche Ersparnisse in das Unternehmen investiert?
- Wurde Geld aus dem Privatvermögen in die Firma eingebracht?
- Wurden während der Ehe Vermögenswerte aus dem Unternehmen entnommen und privat veranlagt?
- Gibt es Gesellschaftsanteile, die tatsächlich nur als Wertanlage gehalten werden?
- Wurden Vermögenswerte zwischen Privat- und Unternehmensvermögen verschoben?
- Welche Beiträge haben die Ehegatten während der Ehe zur Vermögensbildung geleistet?
Gerade bei Unternehmer-Ehen kann die Abgrenzung zwischen Unternehmensvermögen, ehelichen Ersparnissen und privatem Vermögen komplex sein.
Welche Rolle spielt ein Unternehmen bei der Vermögensaufteilung?
Die Aussage „Unternehmen werden bei einer Scheidung nicht aufgeteilt“ darf daher nicht dahingehend missverstanden werden, dass die unternehmerische Tätigkeit eines Ehepartners für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung überhaupt keine Rolle spielt. Vielmehr muss im Einzelfall geprüft werden, welche Vermögenswerte tatsächlich von der Aufteilung ausgenommen sind und welche sehr wohl der ehelichen Aufteilung unterliegen können. Besonders relevant kann auch sein, ob während der Ehe erhebliche Mittel aus dem aufzuteilenden Vermögen zugunsten eines Unternehmens verwendet wurden. In solchen Konstellationen können Ausgleichs- und Billigkeitsüberlegungen eine Rolle spielen.
Warum ist bei Scheidungen mit Unternehmen eine frühzeitige Beratung wichtig?
Bei Scheidungen mit Unternehmensbezug sollte die Vermögenssituation möglichst frühzeitig und vollständig erhoben werden. Gesellschaftsstrukturen, Beteiligungen, Jahresabschlüsse, Investitionen und Zahlungsflüsse können für die rechtliche Beurteilung entscheidend sein. Wer jahrelang zugunsten der Familie oder der beruflichen Entwicklung des Ehepartners zurückgesteckt hat, sollte daher nicht vorschnell davon ausgehen, keine vermögensrechtlichen Ansprüche zu haben. Umgekehrt bedeutet eine lange Ehe oder die Unterstützung beim Unternehmensaufbau aber auch nicht automatisch einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil an der Firma
Fazit: Was passiert mit einem Unternehmen bei einer Scheidung?
Ein Unternehmen wird bei einer Scheidung in Österreich grundsätzlich nicht einfach zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Die Firma beziehungsweise unternehmerisch gebundene Beteiligungen verbleiben regelmäßig bei dem Ehepartner, dem sie zuzuordnen sind. Bei Unternehmer-Ehen lohnt sich jedoch eine genaue Prüfung der gesamten Vermögensentwicklung während der Ehe. Denn die entscheidende Frage lautet häufig nicht nur: „Wem gehört die Firma?“, sondern auch: „Welche Vermögenswerte wurden während der Ehe geschaffen, investiert, entnommen oder verschoben – und welche davon unterliegen der Aufteilung?“
Eine individuelle rechtliche Beratung kann dabei helfen, die Vermögensverhältnisse frühzeitig einzuordnen und bestehende Ansprüche zu sichern.
Häufige Fragen zu Unternehmen bei einer Scheidung
Wird ein Unternehmen bei einer Scheidung aufgeteilt?
Grundsätzlich nicht. Vermögenswerte, die zu einem Unternehmen gehören, sind grundsätzlich von der nachehelichen Aufteilung ausgenommen. Das gilt grundsätzlich auch für Unternehmensanteile, sofern es sich nicht um bloße Wertanlagen handelt.
Bekomme ich die Hälfte der Firma, wenn sie während der Ehe aufgebaut wurde?
Nein, nicht automatisch. Dass ein Unternehmen während der Ehe aufgebaut oder wesentlich erweitert wurde, bedeutet nicht, dass der andere Ehepartner bei einer Scheidung automatisch die Hälfte des Unternehmens oder entsprechende Gesellschaftsanteile erhält.
Habe ich Anspruch auf einen Teil der Firma, wenn ich wegen Familie und Haushalt beruflich zurückgesteckt habe?
Die Unterstützung des Ehepartners beim Unternehmensaufbau macht Sie nicht automatisch zum Miteigentümer der Firma. Dennoch sollte geprüft werden, welche Beiträge beide Ehegatten zur Vermögensbildung geleistet haben und welche Vermögenswerte der ehelichen Aufteilung unterliegen.
Was passiert, wenn eheliche Ersparnisse in die Firma investiert wurden?
Wurden während der Ehe erhebliche Mittel aus dem aufzuteilenden Vermögen für das Unternehmen verwendet, kann dies für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung relevant sein. In solchen Fällen können Ausgleichs- und Billigkeitsüberlegungen eine Rolle spielen.
Werden Unternehmensanteile bei einer Scheidung aufgeteilt?
Unternehmensanteile fallen grundsätzlich nicht in die Aufteilungsmasse. Eine Ausnahme kann insbesondere bestehen, wenn es sich lediglich um eine Wertanlage handelt.
Welche Unterlagen sind bei einer Scheidung mit Unternehmen wichtig?
Für die rechtliche Beurteilung können insbesondere Gesellschaftsstrukturen, Beteiligungen, Jahresabschlüsse, Investitionen und Zahlungsflüsse entscheidend sein.
Bei einer Scheidung mit Unternehmensbezug kann die Abgrenzung zwischen Unternehmensvermögen, ehelichen Ersparnissen und privatem Vermögen komplex sein. Eine frühzeitige Prüfung kann helfen zu klären, welche Vermögenswerte von der Aufteilung ausgenommen sind und welche Ansprüche bestehen können.
Die Rechtsanwälte Gartner & Zwickl in Wien beraten Sie bei Scheidungen mit Unternehmen, Unternehmensanteilen und komplexen Vermögensverhältnissen.
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