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Unternehmen bei Scheidung: Habe ich Anspruch auf einen Teil der Firma meines Ehepartners?

Was passiert bei einer Schei­dung mit einem Unter­nehmen, das einem der Ehepartner gehört? Besteht Anspruch auf einen Teil der Firma, wenn sie während der Ehe aufge­baut wurde oder der andere Ehepartner jahre­lang zugunsten von Familie und Unter­nehmen zurück­ge­steckt hat? Nach öster­rei­chi­schem Recht sind Unter­nehmen und Unter­neh­mens­an­teile bei der Vermö­gens­auf­tei­lung beson­ders zu behan­deln.
„Ich habe jahre­lang zurück­ge­steckt, damit mein Ehepartner seine Firma aufbauen konnte. Gehört mir im Fall einer Schei­dung jetzt ein Teil des Unter­neh­mens?“
Diese Frage stellt sich in der Praxis häufig – insbe­son­dere dann, wenn während einer Ehe ein Unter­nehmen aufge­baut oder wesent­lich erwei­tert wurde und ein Ehepartner dafür beruf­lich oder fami­liär zurück­ge­steckt hat. Die Antwort ist nach öster­rei­chi­schem Recht aller­dings nicht so einfach, wie man zunächst vermuten könnte: Ein Unter­nehmen wird im Zuge einer Schei­dung grund­sätz­lich nicht auto­ma­tisch zwischen den Ehegatten aufge­teilt.

Was wird bei einer Schei­dung über­haupt aufge­teilt?

Bei einer Schei­dung sind grund­sätz­lich das eheliche Gebrauchs­ver­mögen und die eheli­chen Erspar­nisse aufzu­teilen. Dabei geht es insbe­son­dere um Vermö­gens­werte, die während der Ehe gemeinsam geschaffen oder ange­spart wurden. Das öster­rei­chi­sche Ehege­setz sieht jedoch verschie­dene Ausnahmen von dieser Auftei­lung vor. Eine beson­ders wich­tige betrifft Unter­nehmen und Unter­neh­mens­an­teile. Vermö­gens­werte, die zu einem Unter­nehmen gehören, sind grund­sätz­lich von der Auftei­lung ausge­nommen. Auch Anteile an einem Unter­nehmen fallen grund­sätz­lich nicht in die Auftei­lungs­masse, sofern es sich nicht um bloße Wert­an­lagen handelt.
Das bedeutet: Hat ein Ehepartner während der Ehe ein Unter­nehmen aufge­baut, führt die Schei­dung nicht auto­ma­tisch dazu, dass der andere Ehepartner die Hälfte des Unter­neh­mens oder entspre­chende Gesell­schafts­an­teile erhält.

Habe ich Anspruch auf die Firma, wenn ich meinen Ehepartner beim Unter­neh­mens­aufbau unter­stützt habe?

„Aber ohne mich hätte er oder sie die Firma nie aufbauen können“
Gerade hier liegt häufig ein erheb­li­ches emotio­nales Konflikt­po­ten­zial. In vielen Ehen über­nimmt ein Ehepartner einen größeren Teil der Kinder­be­treuung und Haus­halts­füh­rung, redu­ziert seine eigene Berufs­tä­tig­keit oder verzichtet auf Karrie­re­chancen, während der andere Ehepartner seine beruf­liche oder unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit ausbaut. Dass sich der Unter­neh­mens­wert während dieser Zeit mögli­cher­weise erheb­lich erhöht hat, bedeutet dennoch nicht auto­ma­tisch, dass das Unter­nehmen selbst bei einer Schei­dung geteilt wird. Die Unter­stüt­zung des anderen Ehepart­ners macht diesen also nicht auto­ma­tisch zum Mitei­gen­tümer des Unter­neh­mens. Das bedeutet aller­dings nicht, dass sämt­liche finan­zi­ellen Zusam­men­hänge rund um das Unter­nehmen bei einer Schei­dung unbe­acht­lich wären.

Entschei­dend ist nicht nur, wem die Firma gehört

Bei der vermö­gens­recht­li­chen Bera­tung im Zusam­men­hang mit einer Schei­dung muss daher wesent­lich genauer hinge­sehen werden.
Zu prüfen ist beispiels­weise:

  • Wurden eheliche Erspar­nisse in das Unter­nehmen inves­tiert?
  • Wurde Geld aus dem Privat­ver­mögen in die Firma einge­bracht?
  • Wurden während der Ehe Vermö­gens­werte aus dem Unter­nehmen entnommen und privat veran­lagt?
  • Gibt es Gesell­schafts­an­teile, die tatsäch­lich nur als Wert­an­lage gehalten werden?
  • Wurden Vermö­gens­werte zwischen Privat- und Unter­neh­mens­ver­mögen verschoben?
  • Welche Beiträge haben die Ehegatten während der Ehe zur Vermö­gens­bil­dung geleistet?

Gerade bei Unter­nehmer-Ehen kann die Abgren­zung zwischen Unter­neh­mens­ver­mögen, eheli­chen Erspar­nissen und privatem Vermögen komplex sein.

Welche Rolle spielt ein Unter­nehmen bei der Vermö­gens­auf­tei­lung?

Die Aussage „Unter­nehmen werden bei einer Schei­dung nicht aufge­teilt“ darf daher nicht dahin­ge­hend miss­ver­standen werden, dass die unter­neh­me­ri­sche Tätig­keit eines Ehepart­ners für die vermö­gens­recht­liche Ausein­an­der­set­zung über­haupt keine Rolle spielt. Viel­mehr muss im Einzel­fall geprüft werden, welche Vermö­gens­werte tatsäch­lich von der Auftei­lung ausge­nommen sind und welche sehr wohl der eheli­chen Auftei­lung unter­liegen können. Beson­ders rele­vant kann auch sein, ob während der Ehe erheb­liche Mittel aus dem aufzu­tei­lenden Vermögen zugunsten eines Unter­neh­mens verwendet wurden. In solchen Konstel­la­tionen können Ausgleichs- und Billig­keits­über­le­gungen eine Rolle spielen.

Warum ist bei Schei­dungen mit Unter­nehmen eine früh­zei­tige Bera­tung wichtig?

Bei Schei­dungen mit Unter­neh­mens­bezug sollte die Vermö­gens­si­tua­tion möglichst früh­zeitig und voll­ständig erhoben werden. Gesell­schafts­struk­turen, Betei­li­gungen, Jahres­ab­schlüsse, Inves­ti­tionen und Zahlungs­flüsse können für die recht­liche Beur­tei­lung entschei­dend sein. Wer jahre­lang zugunsten der Familie oder der beruf­li­chen Entwick­lung des Ehepart­ners zurück­ge­steckt hat, sollte daher nicht vorschnell davon ausgehen, keine vermö­gens­recht­li­chen Ansprüche zu haben. Umge­kehrt bedeutet eine lange Ehe oder die Unter­stüt­zung beim Unter­neh­mens­aufbau aber auch nicht auto­ma­tisch einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil an der Firma

Fazit: Was passiert mit einem Unter­nehmen bei einer Schei­dung?

Ein Unter­nehmen wird bei einer Schei­dung in Öster­reich grund­sätz­lich nicht einfach zwischen den Ehegatten aufge­teilt. Die Firma bezie­hungs­weise unter­neh­me­risch gebun­dene Betei­li­gungen verbleiben regel­mäßig bei dem Ehepartner, dem sie zuzu­ordnen sind. Bei Unter­nehmer-Ehen lohnt sich jedoch eine genaue Prüfung der gesamten Vermö­gens­ent­wick­lung während der Ehe. Denn die entschei­dende Frage lautet häufig nicht nur: „Wem gehört die Firma?“, sondern auch: „Welche Vermö­gens­werte wurden während der Ehe geschaffen, inves­tiert, entnommen oder verschoben – und welche davon unter­liegen der Auftei­lung?“
Eine indi­vi­du­elle recht­liche Bera­tung kann dabei helfen, die Vermö­gens­ver­hält­nisse früh­zeitig einzu­ordnen und bestehende Ansprüche zu sichern.


Häufige Fragen zu Unter­nehmen bei einer Schei­dung

Wird ein Unter­nehmen bei einer Schei­dung aufge­teilt?
Grund­sätz­lich nicht. Vermö­gens­werte, die zu einem Unter­nehmen gehören, sind grund­sätz­lich von der nach­ehe­li­chen Auftei­lung ausge­nommen. Das gilt grund­sätz­lich auch für Unter­neh­mens­an­teile, sofern es sich nicht um bloße Wert­an­lagen handelt.

Bekomme ich die Hälfte der Firma, wenn sie während der Ehe aufge­baut wurde?
Nein, nicht auto­ma­tisch. Dass ein Unter­nehmen während der Ehe aufge­baut oder wesent­lich erwei­tert wurde, bedeutet nicht, dass der andere Ehepartner bei einer Schei­dung auto­ma­tisch die Hälfte des Unter­neh­mens oder entspre­chende Gesell­schafts­an­teile erhält.

Habe ich Anspruch auf einen Teil der Firma, wenn ich wegen Familie und Haus­halt beruf­lich zurück­ge­steckt habe?
Die Unter­stüt­zung des Ehepart­ners beim Unter­neh­mens­aufbau macht Sie nicht auto­ma­tisch zum Mitei­gen­tümer der Firma. Dennoch sollte geprüft werden, welche Beiträge beide Ehegatten zur Vermö­gens­bil­dung geleistet haben und welche Vermö­gens­werte der eheli­chen Auftei­lung unter­liegen.

Was passiert, wenn eheliche Erspar­nisse in die Firma inves­tiert wurden?
Wurden während der Ehe erheb­liche Mittel aus dem aufzu­tei­lenden Vermögen für das Unter­nehmen verwendet, kann dies für die vermö­gens­recht­liche Ausein­an­der­set­zung rele­vant sein. In solchen Fällen können Ausgleichs- und Billig­keits­über­le­gungen eine Rolle spielen.

Werden Unter­neh­mens­an­teile bei einer Schei­dung aufge­teilt?
Unter­neh­mens­an­teile fallen grund­sätz­lich nicht in die Auftei­lungs­masse. Eine Ausnahme kann insbe­son­dere bestehen, wenn es sich ledig­lich um eine Wert­an­lage handelt.

Welche Unter­lagen sind bei einer Schei­dung mit Unter­nehmen wichtig?
Für die recht­liche Beur­tei­lung können insbe­son­dere Gesell­schafts­struk­turen, Betei­li­gungen, Jahres­ab­schlüsse, Inves­ti­tionen und Zahlungs­flüsse entschei­dend sein.


Bei einer Schei­dung mit Unter­neh­mens­bezug kann die Abgren­zung zwischen Unter­neh­mens­ver­mögen, eheli­chen Erspar­nissen und privatem Vermögen komplex sein. Eine früh­zei­tige Prüfung kann helfen zu klären, welche Vermö­gens­werte von der Auftei­lung ausge­nommen sind und welche Ansprüche bestehen können.

Die Rechts­an­wälte Gartner & Zwickl in Wien beraten Sie bei Schei­dungen mit Unter­nehmen, Unter­neh­mens­an­teilen und komplexen Vermö­gens­ver­hält­nissen.

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