Wer bekommt bei einer Scheidung das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung? Entscheidet der Grundbuchstand, wer den Kredit bezahlt hat oder wer wie viel zur Ehe beigetragen hat? Gerade bei Immobilien können im Zuge einer Scheidung erhebliche finanzielle Werte auf dem Spiel stehen. Welche Regeln in Österreich für die Aufteilung gelten und welche Ausnahmen zu beachten sind, erfahren Sie hier.
Die Frage, was mit dem gemeinsamen Haus oder der Eigentumswohnung nach einer Scheidung passiert, gehört zu den häufigsten und zugleich wirtschaftlich bedeutendsten Fragen im Scheidungsrecht. Dabei halten sich einige hartnäckige Irrtümer – insbesondere die Annahme, dass automatisch jene Person das Haus erhält, die im Grundbuch eingetragen ist oder den Kredit bezahlt hat. Nach österreichischem Recht ist die Situation differenzierter.
Wer bekommt ein Haus, das während der Ehe gekauft wurde?
Wurde eine Immobilie während der Ehe angeschafft und als Ehewohnung genutzt, fällt sie grundsätzlich in die nacheheliche Aufteilung. Dabei kommt es nicht ausschließlich darauf an, wer den Kaufvertrag unterschrieben oder den Kaufpreis unmittelbar bezahlt hat. Entscheidend ist vielmehr, ob die Immobilie zum ehelichen Gebrauchsvermögen gehört bzw. mit während der Ehe geschaffenen Mitteln finanziert wurde. Im Rahmen der Scheidung ist daher zu klären, wem die Immobilie künftig zukommen soll und wie ein entsprechender finanzieller Ausgleich zwischen den Ehegatten erfolgt.
Bekommt bei einer Scheidung automatisch derjenige das Haus, der im Grundbuch steht?
Ein besonders verbreiteter Irrtum lautet: „Ich stehe allein im Grundbuch, also gehört das Haus nach der Scheidung automatisch mir.“
So einfach ist es nicht. Zwar ist der Grundbuchstand für die Eigentumsverhältnisse während aufrechter Ehe wesentlich. Im Aufteilungsverfahren nach einer Scheidung ist aber nicht allein ausschlaggebend, auf wen die Immobilie eingetragen ist.
Auch eine Immobilie, die nur im Eigentum eines Ehegatten steht, kann grundsätzlich Gegenstand der nachehelichen Aufteilung sein, wenn sie während der Ehe angeschafft und als Ehewohnung bzw. gemeinsames Vermögen genutzt wurde.
Das Gericht kann im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Übertragung der Immobilie vorsehen und gleichzeitig eine Ausgleichszahlung an den anderen Ehegatten festsetzen.
Wer den Kredit bezahlt, bekommt das Haus?
Ebenso wenig gilt: „Ich habe den Kredit bezahlt, deshalb bekomme ich das Haus.“
Bei einer Ehe wird die wirtschaftliche Leistung beider Ehegatten berücksichtigt. Dabei zählen nicht nur unmittelbar geleistete Geldzahlungen.
Auch die Führung des gemeinsamen Haushalts, die Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder sowie sonstige Beiträge zum gemeinsamen Familienleben werden bei der Beurteilung berücksichtigt.
Dass beispielsweise ein Ehegatte aufgrund seines höheren Einkommens die Kreditraten bezahlt hat, während der andere überwiegend Kinderbetreuung und Haushaltsführung übernommen hat, bedeutet daher nicht automatisch, dass dem zahlenden Ehegatten die Immobilie zusteht.
Was passiert bei einer Scheidung konkret mit dem Haus?
In der Praxis gibt es unterschiedliche Lösungen. Häufig übernimmt ein Ehegatte die Immobilie und leistet dem anderen eine entsprechende Ausgleichszahlung. Ebenso kann eine einvernehmliche Veräußerung und anschließende Aufteilung des Erlöses vereinbart werden.
Welche Lösung angemessen ist, hängt vom konkreten Einzelfall ab. Zu berücksichtigen sind insbesondere der Wert der Immobilie, noch offene Kredite, die Beiträge der Ehegatten, die Wohnbedürfnisse und die Betreuung gemeinsamer Kinder.
Welche Immobilien sind bei einer Scheidung von der Aufteilung ausgenommen?
Nicht jede Immobilie fällt automatisch in die Aufteilung.
Besondere Regeln gelten insbesondere dann, wenn ein Ehegatte die Immobilie bereits vor der Ehe besessen, geerbt oder geschenkt bekommen hat. Solche Vermögenswerte sind grundsätzlich von der Aufteilung ausgenommen.
Bei der Ehewohnung bestehen allerdings wiederum Sonderbestimmungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann daher selbst eine eingebrachte, geerbte oder geschenkte Immobilie für die nacheheliche Aufteilung relevant werden.
Gerade deshalb sollte bei Immobilien nicht vorschnell allein anhand des Grundbuchstands beurteilt werden, welche Ansprüche bestehen.
Fazit: Wer bekommt das Haus bei einer Scheidung?
Bei der Frage „Wer bekommt das Haus bei der Scheidung?“ gibt es keine einfache Regel nach dem Motto „Wer im Grundbuch steht, gewinnt“. Entscheidend sind vielmehr die Herkunft und Verwendung der Immobilie, der Zeitpunkt ihrer Anschaffung, die Finanzierung, die Beiträge beider Ehegatten sowie die konkreten familiären Verhältnisse. Da eine Immobilie häufig den größten Vermögenswert einer Ehe darstellt und Fehlentscheidungen erhebliche finanzielle Folgen haben können, empfiehlt es sich, die rechtliche Situation möglichst frühzeitig prüfen zu lassen.
Häufige Fragen zu Haus und Immobilie bei einer Scheidung
Wer bekommt bei einer Scheidung das gemeinsame Haus?
Das lässt sich nicht allein anhand des Grundbuchstands oder der geleisteten Zahlungen beantworten. Entscheidend sind unter anderem die Herkunft und Verwendung der Immobilie, der Zeitpunkt ihrer Anschaffung, die Finanzierung, die Beiträge beider Ehegatten und die konkreten familiären Verhältnisse.
Gehört mir das Haus nach der Scheidung, wenn nur ich im Grundbuch stehe?
Nicht automatisch. Auch eine Immobilie, die nur im Eigentum eines Ehegatten steht, kann grundsätzlich Gegenstand der nachehelichen Aufteilung sein, wenn sie während der Ehe angeschafft und als Ehewohnung bzw. gemeinsames Vermögen genutzt wurde.
Bekomme ich das Haus, wenn ich während der Ehe den Kredit bezahlt habe?
Nicht automatisch. Neben finanziellen Leistungen werden auch andere Beiträge zum gemeinsamen Familienleben berücksichtigt, etwa Haushaltsführung sowie Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder.
Kann ein Ehegatte das Haus nach der Scheidung übernehmen?
Ja. In der Praxis übernimmt häufig ein Ehegatte die Immobilie und leistet dem anderen eine entsprechende Ausgleichszahlung. Alternativ kann beispielsweise eine einvernehmliche Veräußerung mit anschließender Aufteilung des Erlöses vereinbart werden.
Wird ein Haus aufgeteilt, das einem Ehegatten schon vor der Ehe gehört hat?
Vermögenswerte, die ein Ehegatte bereits vor der Ehe besessen hat, sind grundsätzlich von der Aufteilung ausgenommen. Für die Ehewohnung bestehen jedoch Sonderbestimmungen, weshalb auch eine eingebrachte Immobilie unter bestimmten Voraussetzungen für die nacheheliche Aufteilung relevant werden kann.
Was passiert mit einem geerbten oder geschenkten Haus bei einer Scheidung?
Geerbte oder geschenkte Vermögenswerte sind grundsätzlich von der Aufteilung ausgenommen. Handelt es sich um die Ehewohnung, können allerdings Sonderbestimmungen zur Anwendung kommen.
Sie brauchen rechtliche Beratung zur Aufteilung von Immobilien bei einer Scheidung?
Was mit einem Haus oder einer Eigentumswohnung nach einer Scheidung passiert, lässt sich nicht allein anhand des Grundbuchstands beurteilen. Besonders bei hohen Immobilienwerten, offenen Krediten oder eingebrachten, geerbten und geschenkten Immobilien empfiehlt sich eine frühzeitige rechtliche Prüfung. Die Rechtsanwälte Gartner & Zwickl in Wien beraten Sie zu Fragen rund um die Aufteilung von Immobilien und Vermögen bei einer Scheidung.
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