Wer haftet nach einer Scheidung für Kredite und andere Schulden? Entscheidend ist unter anderem, wer die Verbindlichkeit eingegangen ist, wofür das Geld verwendet wurde und wer gegenüber der Bank haftet. Auch eine Vereinbarung im Zuge der Scheidung beendet die Haftung gegenüber der Bank nicht automatisch.
Eine Scheidung bedeutet nicht nur die persönliche Trennung zweier Menschen. Häufig müssen auch gemeinsame Vermögenswerte und bestehende Schulden auseinandergesetzt werden. Gerade bei Krediten stellt sich daher oft die Frage: Muss ich nach der Scheidung für die Schulden meines Ehepartners aufkommen?
Die Antwort hängt insbesondere davon ab, wer die Verbindlichkeit eingegangen ist, wofür das Geld verwendet wurde und wer gegenüber der Bank haftet.
Wer haftet für private Schulden eines Ehepartners?
Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner für seine eigenen Schulden selbst. Hat ein Ehepartner beispielsweise ohne Wissen des anderen einen Kredit aufgenommen und das Geld ausschließlich für persönliche Zwecke verwendet, wird diese Verbindlichkeit im Rahmen der Scheidung in der Regel nicht einfach dem anderen Ehepartner zugerechnet.
Anders kann die Situation aussehen, wenn die Schulden während der Ehe aufgenommen wurden und der gemeinsamen Lebensführung oder der Anschaffung bzw. Erhaltung ehelichen Vermögens gedient haben.
Was passiert bei einer Scheidung mit gemeinsamen Krediten?
Besonders relevant sind Kredite, die etwa zur Finanzierung der gemeinsamen Wohnung oder des gemeinsamen Hauses aufgenommen wurden. Im Zuge der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sind auch die damit zusammenhängenden Schulden zu berücksichtigen. Das Gericht kann daher festlegen, welcher Ehepartner im Innenverhältnis für einen Kredit aufkommen soll.
Davon zu unterscheiden ist jedoch die Haftung gegenüber der Bank.
Endet die Haftung gegenüber der Bank mit der Scheidung?
Ein häufiger Irrtum besteht darin, dass eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern oder eine gerichtliche Entscheidung automatisch dazu führt, dass einer der beiden aus einem gemeinsamen Kredit entlassen wird. Das ist grundsätzlich nicht der Fall. Wer gegenüber der Bank als Kreditnehmer oder Mitschuldner haftet, bleibt grundsätzlich Vertragspartner – auch wenn im Scheidungsvergleich vereinbart wird, dass künftig nur der andere Ehepartner die Kreditraten bezahlt. Das kann erhebliche Folgen haben: Zahlt derjenige, der den Kredit laut Scheidungsvereinbarung übernehmen sollte, nicht mehr, kann die Bank unter Umständen weiterhin auf den anderen Schuldner zugreifen.
Hauptschuldner und Ausfallsbürge: Welche Möglichkeit bietet § 98 EheG?
Das österreichische Ehegesetz sieht allerdings eine wichtige Schutzmöglichkeit vor. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht gemäß § 98 EheG aussprechen, dass ein Ehegatte gegenüber dem Gläubiger künftig nur noch als Ausfallsbürge haftet, während der andere Ehegatte Hauptschuldner ist. Das bedeutet eine erhebliche Verbesserung der Position des ausfallsbürgenden Ehepartners: Der Gläubiger kann nicht mehr ohne Weiteres auf ihn zugreifen, sondern muss grundsätzlich zunächst versuchen, die Forderung beim Hauptschuldner hereinzubringen. Wichtig ist dabei insbesondere, die gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen im Zusammenhang mit der Scheidung zu beachten.
Was passiert, wenn die Schulden höher sind als das Vermögen?
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn hohe gemeinsame Verbindlichkeiten bestehen und diesen nur geringe Vermögenswerte gegenüberstehen. Eine interne Vereinbarung wie „Mein Ex-Partner übernimmt den Kredit“ reicht dann unter Umständen nicht aus, um das eigene finanzielle Risiko tatsächlich zu beseitigen. Entscheidend ist immer auch, wie die Haftung gegenüber dem Kreditinstitut ausgestaltet ist. Gerade bei Immobilienkrediten sollte daher bereits vor Abschluss eines Scheidungsvergleichs geklärt werden, wer den Kredit übernimmt, ob eine Entlassung aus der Haftung durch die Bank möglich ist und welche Absicherung für den anderen Ehepartner vorgesehen werden kann.
Warum sollte die Haftung für Schulden frühzeitig geklärt werden?
Die Aufteilung von Vermögen und Schulden gehört zu den wirtschaftlich wichtigsten Punkten einer Scheidung. Fehler oder unklare Formulierungen können noch Jahre nach der Scheidung finanzielle Konsequenzen haben. Eine frühzeitige rechtliche Prüfung hilft dabei, festzustellen, welche Schulden tatsächlich zu berücksichtigen sind, wer im Innenverhältnis dafür aufkommen soll und welche Haftung gegenüber Banken und anderen Gläubigern bestehen bleibt.
Häufige Fragen zu Schulden und Krediten bei einer Scheidung
Muss ich nach der Scheidung für die Schulden meines Ehepartners aufkommen?
Grundsätzlich haftet jeder Ehepartner für seine eigenen Schulden selbst. Anders kann die Situation aussehen, wenn Schulden während der Ehe aufgenommen wurden und der gemeinsamen Lebensführung oder der Anschaffung bzw. Erhaltung ehelichen Vermögens gedient haben.
Was passiert mit einem gemeinsamen Kredit nach der Scheidung?
Schulden, die mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen oder den ehelichen Ersparnissen zusammenhängen, sind bei der Aufteilung zu berücksichtigen. Das Gericht kann festlegen, welcher Ehepartner im Innenverhältnis für den Kredit aufkommen soll.
Bin ich nach der Scheidung weiterhin gegenüber der Bank haftbar?
Wer gegenüber der Bank als Kreditnehmer oder Mitschuldner haftet, bleibt grundsätzlich Vertragspartner. Eine Vereinbarung zwischen den Ehepartnern oder ein Scheidungsvergleich beendet diese Haftung nicht automatisch.
Was passiert, wenn mein Ex-Partner den gemeinsamen Kredit nicht mehr bezahlt?
Haften beide Ehepartner gegenüber der Bank und stellt derjenige, der den Kredit laut Scheidungsvereinbarung übernehmen sollte, seine Zahlungen ein, kann die Bank unter Umständen weiterhin auf den anderen Schuldner zugreifen.
Was bedeutet Ausfallsbürge nach § 98 EheG?
Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht aussprechen, dass ein Ehegatte gegenüber dem Gläubiger künftig nur noch als Ausfallsbürge haftet, während der andere Hauptschuldner ist. Der Gläubiger muss dann grundsätzlich zunächst versuchen, die Forderung beim Hauptschuldner hereinzubringen.
Kann mich die Bank nach der Scheidung aus einem gemeinsamen Kredit entlassen?
Bei gemeinsamen Krediten sollte geklärt werden, ob eine Entlassung aus der Haftung durch die Bank möglich ist. Eine bloße interne Vereinbarung zwischen den Ehepartnern reicht dafür grundsätzlich nicht aus.
Sie haben Fragen zur Aufteilung von Vermögen und Schulden im Zuge einer Scheidung? Gerne beraten wir Sie frühzeitig über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und unterstützen Sie dabei, eine wirtschaftlich tragfähige Lösung zu finden.
Weitere Legal News
Wer bekommt das Vermögen? Was gilt für Kinder und Unterhalt? Wir klären 6 häufige Irrtümer rund um Trennung und Scheidung in Österreich.
Wer bekommt das Vermögen? Was gilt für Kinder und Unterhalt? Wir klären 6 häufige Irrtümer rund um Trennung und Scheidung in Österreich.
Wer bekommt das Vermögen? Was gilt für Kinder und Unterhalt? Wir klären 6 häufige Irrtümer rund um Trennung und Scheidung in Österreich.