Das Gerichtsverfahren bei einer strittigen Scheidung kann auch durch eine paktierte Scheidung beendet werden, wenn ein Ehepartner keine Einsicht für das Verschulden der Zerrüttung der Ehe hat oder eine einvernehmliche Lösung nicht möglich ist. Meist können sich die Eheleute nicht über die Vermögensaufteilung oder Obsorgerechtsfragen einigen.
In diesem Fall schlägt der zuständige Richter häufig eine paktierte Scheidung vor. Hierbei gestehen die Eheleute ein gleichteiliges Verschulden der Zerrüttung der Ehe ein und das Gericht kann ohne ein Folgeverfahren die Ehe scheiden.
Außerdem verzichten beide Parteien auf Unterhalt. Die paktierte Scheidung hat den Vorteil, dass die gerichtlichen Streitigkeiten schneller gelöst werden können.
Die restlichen Punkte wie Vermögen, Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt sind in gesonderten Verfahren zu klären.