Was ist eine paktierte Scheidung?

Das Gerichts­ver­fahren bei einer strit­tigen Schei­dung kann auch durch eine paktierte Schei­dung beendet werden, wenn ein Ehepartner keine Einsicht für das Verschulden der Zerrüt­tung der Ehe hat oder eine einver­nehm­liche Lösung nicht möglich ist. Meist können sich die Eheleute nicht über die Vermö­gens­auf­tei­lung oder Obsor­ge­rechts­fragen einigen.

In diesem Fall schlägt der zustän­dige Richter häufig eine paktierte Schei­dung vor. Hierbei gestehen die Eheleute ein gleich­tei­liges Verschulden der Zerrüt­tung der Ehe ein und das Gericht kann ohne ein Folge­ver­fahren die Ehe scheiden.

Außerdem verzichten beide Parteien auf Unter­halt. Die paktierte Schei­dung hat den Vorteil, dass die gericht­li­chen Strei­tig­keiten schneller gelöst werden können.

Die rest­li­chen Punkte wie Vermögen, Obsorge, Kontakt­recht und Kindes­un­ter­halt sind in geson­derten Verfahren zu klären.