Wie hoch die Gerichtsgebühren bei einer Scheidung letztendlich ausfallen werden, hängt von der Art der Scheidung ab. Am günstigsten steigt man aus, wenn man sich einvernehmlich scheiden lässt. In diesem Fall muss man sich auf folgende Gebühren einstellen:
- € 293 für den Scheidungsantrag beide Ehepartner gemeinsam)
- € 293 für die Verhandlung
Im günstigsten Fall werden also € 586 an Gerichtsgebühren für den Scheidungsprozess fällig.
Für den Fall, dass etwa Wohnobjekte, wie Häuser oder Wohnung im Scheidungsvergleich übertragen werden, fallen Gebühren in Höhe von € 439 an.
ACHTUNG: diese Berechnung inkludiert nicht allfällige Anwaltskosten – diese sind im Regelfall jeweils von der Partei zu tragen, die den Anwalt beauftragt hat.
Für die einvernehmliche Scheidung besteht ebenfalls kein Anwaltszwang, jedoch ist die Beiziehung eines Anwaltes auch bei einer einvernehmlichen Scheidung aus den bereits genannten Gründen anzuraten. Auch über die finanziellen Aufwendungen kann auf obiges verwiesen werden.