Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Wie hoch die Gerichts­ge­bühren bei einer Schei­dung letzt­end­lich ausfallen werden, hängt von der Art der Schei­dung ab. Am güns­tigsten steigt man aus, wenn man sich einver­nehm­lich scheiden lässt. In diesem Fall muss man sich auf folgende Gebühren einstellen:

  • € 293 für den Schei­dungs­an­trag beide Ehepartner gemeinsam)
  • € 293 für die Verhand­lung

Im güns­tigsten Fall werden also € 586 an Gerichts­ge­bühren für den Schei­dungs­pro­zess fällig.

Für den Fall, dass etwa Wohn­ob­jekte, wie Häuser oder Wohnung im Schei­dungs­ver­gleich über­tragen werden, fallen Gebühren in Höhe von € 439 an.

ACHTUNG: diese Berech­nung inklu­diert nicht allfäl­lige Anwalts­kosten – diese sind im Regel­fall jeweils von der Partei zu tragen, die den Anwalt beauf­tragt hat.

Für die einver­nehm­liche Schei­dung besteht eben­falls kein Anwalts­zwang, jedoch ist die Beizie­hung eines Anwaltes auch bei einer einver­nehm­li­chen Schei­dung aus den bereits genannten Gründen anzu­raten. Auch über die finan­zi­ellen Aufwen­dungen kann auf obiges verwiesen werden.