Wüstenrot Bausparen für Minderjährige

Die Bauspar­kasse Wüstenrot AG einigt sich mit Anle­ger­an­walt, die Bauspar­ver­träge von Minder­jäh­rigen nicht aufzu­kün­digen.

Wie bereits bekannt, hat Rechts­an­walt Mag. Wolf­gang Gartner eine Klage gegen die Bauspar­kasse Wüstenrot AG wegen Aufkün­di­gung eines Bauspar­ver­trages von einem Minder­jäh­rigen ange­kün­digt. Noch vor der Klags­ein­brin­gung kamen die Bauspar­kasse Wüstenrot AG und Rechts­an­walt Mag. Wolf­gang Gartner überein, sowohl im konkreten Fall des Minder­jäh­rigen den Bauspar­ver­trag auf unbe­stimmte Zeit fort­zu­führen als auch auf die Aufkün­di­gung von Bauspar­ver­trägen von Minder­jäh­rigen gene­rell zu verzichten.

Die Bauspar­kasse Wüstenrot AG hat aufgrund einer Entschei­dung des Obersten Gerichts­hofs, welche die Herab­set­zung der vertrag­li­chen verein­barten Zinsen für unzu­lässig erklärte, begonnen, Bauspar­ver­träge aus wich­tigem Grund aufzu­kün­digen. Diese Vorgangs­weise wird von mehreren Konsu­men­ten­schüt­zern kriti­siert. Die nunmeh­rige Eini­gung soll all jenen Bauspa­rern zugu­te­kommen, deren Bauspar­ver­trag eine garan­tierte Mindest­ver­zin­sung vorsah und der in einer Zeit abge­schlossen wurde, als die Bausparer noch minder­jährig waren.

Wüstenrot kündigt minder­jäh­rige Bausparer doch nicht – kurier.at