Die Bausparkasse Wüstenrot AG einigt sich mit Anlegeranwalt, die Bausparverträge von Minderjährigen nicht aufzukündigen.
Wie bereits bekannt, hat Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Gartner eine Klage gegen die Bausparkasse Wüstenrot AG wegen Aufkündigung eines Bausparvertrages von einem Minderjährigen angekündigt. Noch vor der Klagseinbringung kamen die Bausparkasse Wüstenrot AG und Rechtsanwalt Mag. Wolfgang Gartner überein, sowohl im konkreten Fall des Minderjährigen den Bausparvertrag auf unbestimmte Zeit fortzuführen als auch auf die Aufkündigung von Bausparverträgen von Minderjährigen generell zu verzichten.
Die Bausparkasse Wüstenrot AG hat aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, welche die Herabsetzung der vertraglichen vereinbarten Zinsen für unzulässig erklärte, begonnen, Bausparverträge aus wichtigem Grund aufzukündigen. Diese Vorgangsweise wird von mehreren Konsumentenschützern kritisiert. Die nunmehrige Einigung soll all jenen Bausparern zugutekommen, deren Bausparvertrag eine garantierte Mindestverzinsung vorsah und der in einer Zeit abgeschlossen wurde, als die Bausparer noch minderjährig waren.
Wüstenrot kündigt minderjährige Bausparer doch nicht – kurier.at