Ehewidrige Unternehmungen zu Weihnachten

Verbringt der Ehemann die Weih­nachts­fei­er­tage (Heiliger Abend und Christtag) nicht mit der Ehefrau, sondern bei seinen Eltern, und zieht er am 26.12. den Ausflug mit einer anderen Frau dem Zusam­men­sein mit seiner Ehefrau vor, begeht er eine schwere Ehever­feh­lung. Bei einer rich­tigen eheli­chen Gesin­nung ist vom Mann zu erwarten, dass er die Weih­nachts­fei­er­tage über­wie­gend mit seiner Frau,  jeden­falls aber nicht mit einer anderen Frau, verbringt.