Weihnachten & Kontaktrecht

Weih­nachten wie früher wird es für die meisten Kinder nach einer Tren­nung nicht geben. Können sich die Eltern nicht auf eine Lösung (Aufteilen der Weih­nachts­fei­er­tage, jähr­li­cher Wechsel) einigen, gibt es in der Recht­spre­chung einige Leit­li­nien: Vor einigen Jahren domi­nierte die Auffas­sung, dass die Kinder die Weih­nachts­fei­er­tage (Heiliger Abend und Christtag) unge­stört im Haus­halt der Mutter/des Erzie­hungs­be­rech­tigten verbringen sollten. Danach kam es in diversen Entschei­dung zu einer gleich­tei­ligen Auftei­lung der Weih­nachts­fe­rien bei einem Volks­schul­kind. Heute ist die Judi­katur zu Kontakt­rechten in der Weih­nachts­zeit offener und sieht sowohl Kontakt­rechte am 25. und/oder 26.12. als auch Kontakt­rechts­re­ge­lungen mit jähr­lich wech­selndem Heiligen Abend des Kindes bei einem Eltern­teil und ange­mes­sener Auftei­lung der übrigen Weih­nachts­fe­rien vor.

Fazit: Ob die Kinder den Heiligen Abend und die zwei folgenden Weih­nachts­fei­er­tage bei der Mutter oder beim Vater verbringen sollen, ist eine Frage des Einzel­falles.