Weihnachten wie früher wird es für die meisten Kinder nach einer Trennung nicht geben. Können sich die Eltern nicht auf eine Lösung (Aufteilen der Weihnachtsfeiertage, jährlicher Wechsel) einigen, gibt es in der Rechtsprechung einige Leitlinien: Vor einigen Jahren dominierte die Auffassung, dass die Kinder die Weihnachtsfeiertage (Heiliger Abend und Christtag) ungestört im Haushalt der Mutter/des Erziehungsberechtigten verbringen sollten. Danach kam es in diversen Entscheidung zu einer gleichteiligen Aufteilung der Weihnachtsferien bei einem Volksschulkind. Heute ist die Judikatur zu Kontaktrechten in der Weihnachtszeit offener und sieht sowohl Kontaktrechte am 25. und/oder 26.12. als auch Kontaktrechtsregelungen mit jährlich wechselndem Heiligen Abend des Kindes bei einem Elternteil und angemessener Aufteilung der übrigen Weihnachtsferien vor.
Fazit: Ob die Kinder den Heiligen Abend und die zwei folgenden Weihnachtsfeiertage bei der Mutter oder beim Vater verbringen sollen, ist eine Frage des Einzelfalles.