Wenn eine Ehegatte Unterhalt vom anderen Ehegatten einfordern will, muss dies in einem gerichtlichen Verfahren erfolgen.
- Klageeinreichung: Die Klage muss beim zuständigen Bezirksgericht eingereicht werden, je nachdem, wo der andere Ehegatte wohnt oder wo das Scheidungsverfahren läuft.
- Voraussetzungen: Eine Klage ist nur möglich, wenn der andere Ehegatte keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt. Ohne Unterhaltsverletzung kann man keine verbindliche Entscheidung für die Zukunft erzwingen.
- Vorläufiger Unterhalt: Bei einer Unterhaltsklage kann auch vorläufiger Unterhalt beantragt werden, der nach Vorliegen einer Entscheidung durchgesetzt werden kann.
Kostenrisiko und Rechtsmittel:
- Streitwert: Die Kosten eines Unterhaltsprozesses hängen vom geforderten Jahresbetrag ab. Wer verliert, muss die Kosten des anderen tragen.
- Berufung: Das Gericht entscheidet über die Klage mit einem Urteil. Innerhalb von vier Wochen kann Berufung eingelegt werden. Unter bestimmten Bedingungen kann auch eine Revision beim Obersten Gerichtshof angestrebt werden.