Kann ich nach der Ehescheidung wieder meinen Mädchennamen annehmen?

Nach einer Schei­dung kann die geschie­dene Frau norma­ler­weise den Nach­namen ihres Ex-Mannes behalten. Sie hat aber das Recht, beim Stan­desamt offi­ziell zu erklären, dass sie ihren früheren Nach­namen (z.B. ihren Mädchen­namen) wieder annehmen möchte. Wenn dieser Nach­name von einem früheren Ehemann stammt, darf er nur wieder ange­nommen werden, wenn Kinder aus dieser früheren Ehe vorhanden sind.

Es spielt keine Rolle, wer an der Schei­dung „schuld“ ist. Die Frau kann einen früheren Nach­namen oder sogar einen Doppel­namen wieder annehmen. Andere Personen, wie der Ex-Mann oder Kinder, können dieser Namens­än­de­rung nicht wider­spre­chen.