Nach einer Scheidung kann die geschiedene Frau normalerweise den Nachnamen ihres Ex-Mannes behalten. Sie hat aber das Recht, beim Standesamt offiziell zu erklären, dass sie ihren früheren Nachnamen (z.B. ihren Mädchennamen) wieder annehmen möchte. Wenn dieser Nachname von einem früheren Ehemann stammt, darf er nur wieder angenommen werden, wenn Kinder aus dieser früheren Ehe vorhanden sind.
Es spielt keine Rolle, wer an der Scheidung „schuld“ ist. Die Frau kann einen früheren Nachnamen oder sogar einen Doppelnamen wieder annehmen. Andere Personen, wie der Ex-Mann oder Kinder, können dieser Namensänderung nicht widersprechen.