Urlaubsreise mit dem Kind

Natür­lich dürfen obsor­ge­be­rech­tigte, aber auch nicht obsor­ge­be­rech­tigte Eltern mit dem Kind in das Ausland auf Urlaub fahren. Der andere Eltern­teil hat den Pass des Kindes für den geplanten Urlaub zu über­geben.

Nur wenn es ernste Gründe zu berück­sich­tigen gäbe (Gefahr, dass das Kind ins Ausland gebracht wird, oder ähnli­ches) kann der Antritt verwei­gert werden. Auch möglich ist ein Einwand gegen den Urlaubsort, ein bestimmtes Gebiet oder Land.

Wenn man sich über die Urlaubs­reise dennoch nicht einig wird, kann das vor Gericht ausge­tragen werden.