Natürlich dürfen obsorgeberechtigte, aber auch nicht obsorgeberechtigte Eltern mit dem Kind in das Ausland auf Urlaub fahren. Der andere Elternteil hat den Pass des Kindes für den geplanten Urlaub zu übergeben.
Nur wenn es ernste Gründe zu berücksichtigen gäbe (Gefahr, dass das Kind ins Ausland gebracht wird, oder ähnliches) kann der Antritt verweigert werden. Auch möglich ist ein Einwand gegen den Urlaubsort, ein bestimmtes Gebiet oder Land.
Wenn man sich über die Urlaubsreise dennoch nicht einig wird, kann das vor Gericht ausgetragen werden.