Was bedeutet Durchschnittsbedarf?

Unter dem Durch­schnitts­be­darf (= Regel­be­darf) versteht man jenen Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Alters­stufe in Öster­reich ohne Rück­sicht auf die konkreten Lebens­ver­hält­nisse seiner Eltern an Nahrung, Klei­dung, Wohnung und zur Bestrei­tung seiner weiteren Bedürf­nisse, wie etwa kultu­relle und sport­liche Betä­ti­gung, sons­tige Frei­zeit­ge­stal­tung und Urlaub, hat.

Die jeweils aktu­ellen Durch­schnitts­be­darfs­sätze werden vom Landes­ge­richt für ZRS Wien regel­mäßig veröf­fent­licht.

Mithilfe des Regel­be­darfs prüft man, ob die mit der Prozent­satz­me­thode ermit­telte Unter­halts­höhe für den Grund­be­darf ausrei­chend ist. Darunter versteht man jenen Bedarf, den jedes Kind in einem bestimmten Alter ohne Rück­sicht auf die Lebens­um­stände der Eltern hat.

Bei der Bemes­sung darf der Regel­be­darf keines­falls unter­schritten werden.

Ferner wird der Regel­be­darf heran­ge­zogen, um bei Kindern mit eigenem Einkommen zu prüfen, ob der Grund­be­darf gedeckt ist. Ebenso hilft der Regel­be­darf die Ober­grenze der Alimente zu ermit­teln.