Unter dem Durchschnittsbedarf (= Regelbedarf) versteht man jenen Bedarf, den jedes Kind einer bestimmten Altersstufe in Österreich ohne Rücksicht auf die konkreten Lebensverhältnisse seiner Eltern an Nahrung, Kleidung, Wohnung und zur Bestreitung seiner weiteren Bedürfnisse, wie etwa kulturelle und sportliche Betätigung, sonstige Freizeitgestaltung und Urlaub, hat.
Die jeweils aktuellen Durchschnittsbedarfssätze werden vom Landesgericht für ZRS Wien regelmäßig veröffentlicht.
Mithilfe des Regelbedarfs prüft man, ob die mit der Prozentsatzmethode ermittelte Unterhaltshöhe für den Grundbedarf ausreichend ist. Darunter versteht man jenen Bedarf, den jedes Kind in einem bestimmten Alter ohne Rücksicht auf die Lebensumstände der Eltern hat.
Bei der Bemessung darf der Regelbedarf keinesfalls unterschritten werden.
Ferner wird der Regelbedarf herangezogen, um bei Kindern mit eigenem Einkommen zu prüfen, ob der Grundbedarf gedeckt ist. Ebenso hilft der Regelbedarf die Obergrenze der Alimente zu ermitteln.