Meine Ex-Frau leistet sich ständig teure Schönheitsbehandlungen und ich vermute, dass diese mit dem Kindesunterhalt finanziert werden, den ich monatlich zu leisten habe.
Bis heute gibt es keine rechtlich durchsetzbare Möglichkeit die Verwendung des Geldes durch das Gericht überprüfen zu lassen. Die Höhe des Unterhalts ist zwar vom Einkommen des Unterhaltsverpflichteten abhängig, dennoch kann aber auch der Umfang der Betreuungsleistung eine Rolle spielen.