Kann ich von meiner Ex-Frau verlangen, dass sie mir mitteilt, wofür sie den Kindesunterhalt verwendet?

Meine Ex-Frau leistet sich ständig teure Schön­heits­be­hand­lungen und ich vermute, dass diese mit dem Kindes­un­ter­halt finan­ziert werden, den ich monat­lich zu leisten habe.

Bis heute gibt es keine recht­lich durch­setz­bare Möglich­keit die Verwen­dung des Geldes durch das Gericht über­prüfen zu lassen. Die Höhe des Unter­halts ist zwar vom Einkommen des Unter­halts­ver­pflich­teten abhängig, dennoch kann aber auch der Umfang der Betreu­ungs­leis­tung eine Rolle spielen.