Wenn zwei Menschen verheiratet sind, machen sie sich manchmal gegenseitig Geschenke, zum Beispiel Geld oder Immobilien. Manchmal passiert das im Rahmen eines sogenannten „Ehepakt“. Das ist eine besondere Vereinbarung über das Vermögen während der Ehe oder für den Fall, dass ein Partner stirbt.
Was passiert mit solchen Geschenken bei einer Scheidung?
Das österreichische Gesetz (§ 1266 ABGB) sagt: Wenn sich ein Ehepaar scheiden lässt – einvernehmlich oder ohne dass jemand besonders schuld ist – dann gelten solche Vereinbarungen (Ehepakten) grundsätzlich nicht mehr. Wenn eine Person allein schuld an der Scheidung ist, bekommt die andere sogar noch mehr: alles, was ihr im Ehepakt für den Todesfall versprochen wurde.
Und wie ist das mit Geschenken, die keine offiziellen Ehepakten sind?
Auch bei Schenkungen, die ähnlich wie ein Ehepakt gedacht waren – also zum Beispiel eine Wohnung, die ein Partner dem anderen vor oder während der Ehe schenkt – kann man unter bestimmten Voraussetzungen die Schenkung nach der Scheidung rückgängig machen. Das nennt man „Schenkungswiderruf nach § 1266 ABGB analog“, also sinngemäß angewendet.
Wann ist so ein Schenkungswiderruf möglich?
Ein solcher Widerruf ist möglich, wenn:
- das Geschenk eigentlich für die Dauer der Ehe oder für den Fall des Todes eines Partners gedacht war (also wie ein Ehepakt),
- das Geschenk in der Erwartung gemacht wurde, dass die Ehe bestehen bleibt, und
- das Geschenk nicht unter die gesetzliche Vermögensaufteilung nach der Scheidung fällt (also nicht unter die Regeln der §§ 81 ff Ehegesetz).
Ein Beispiel: Wenn jemand seinem Partner vor der Hochzeit ein Grundstück schenkt – mit der Idee, dass sie gemeinsam eine Zukunft haben – und die Ehe dann geschieden wird, kann diese Schenkung rückgefordert werden, wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie funktioniert der Widerruf?
Wenn der Schenkungsvertrag widerrufen wird:
- Wurde das Geschenk noch nicht übergeben, muss es auch nicht mehr übergeben werden.
- Wurde das Geschenk schon übergeben (z. B. das Grundstück überschrieben), kann die schenkende Person es zurückverlangen.
- Falls das Geschenk nicht mehr vorhanden ist oder an Wert gewonnen hat, wird nach bestimmten Regeln aufgeteilt.
Zusammenfassung:
Ein Schenkungswiderruf nach einer Scheidung ist möglich, wenn:
- Die Schenkung ähnlich wie ein Ehepakt gedacht war (z. B. für die Altersvorsorge oder im Todesfall),
- das Geschenk im Vertrauen auf eine funktionierende Ehe gemacht wurde und
- das Geschenk nicht sowieso unter die gesetzliche Aufteilung nach der Scheidung fällt.