Laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) sind Eheverfehlungen nach der Zerrüttung der Ehe meist nicht relevant, da sie das Scheitern nicht verursacht haben.
Ausnahmen gibt es, wenn das Verhalten die Situation weiter verschlechtert und der andere Partner es als schwerwiegend empfindet. Jeder Fall wird einzeln geprüft. Auch bei einer belasteten Ehe bleiben Respekt und Treue wichtig.
Nur wenn die Ehe vollständig zerbrochen ist, werden neue Verfehlungen nicht mehr beachtet. Falls ein Partner den anderen verletzt oder seinen Ruf schädigt, kann es dennoch eine Rolle spielen.
Auch nach einer Trennung bestehen Pflichten. Eine vollständig zerrüttete Ehe hat nicht mehr den gleichen Schutz wie eine intakte. Besuche Dritter in der Ehewohnung müssen sorgfältig abgewogen werden.