Eheverfehlungen nach der Zerrüttung der Ehe

Laut dem Obersten Gerichtshof (OGH) sind Ehever­feh­lungen nach der Zerrüt­tung der Ehe meist nicht rele­vant, da sie das Schei­tern nicht verur­sacht haben.

Ausnahmen gibt es, wenn das Verhalten die Situa­tion weiter verschlech­tert und der andere Partner es als schwer­wie­gend empfindet. Jeder Fall wird einzeln geprüft. Auch bei einer belas­teten Ehe bleiben Respekt und Treue wichtig.

Nur wenn die Ehe voll­ständig zerbro­chen ist, werden neue Verfeh­lungen nicht mehr beachtet. Falls ein Partner den anderen verletzt oder seinen Ruf schä­digt, kann es dennoch eine Rolle spielen.

Auch nach einer Tren­nung bestehen Pflichten. Eine voll­ständig zerrüt­tete Ehe hat nicht mehr den glei­chen Schutz wie eine intakte. Besuche Dritter in der Ehewoh­nung müssen sorg­fältig abge­wogen werden.