Neues Eherecht in Österreich: Abschied vom Verschuldensprinzip?

Die Drei­er­ko­ali­tion plant laut Regie­rungs­pro­gramm eine Neure­ge­lung des nach­ehe­li­chen Unter­halts, unab­hängig vom Verschul­dens­prinzip. Während für bestehende Ehen weiterhin geprüft würde, wer am Schei­tern schuld war, könnte für künf­tige Ehen ein neues System gelten.

Vom Schuld­spruch zur Bedürf­tig­keit?

Bisher beein­flusst die Schuld­frage maßgeb­lich, ob und in welcher Höhe Unter­halt gezahlt wird. Wer am Ehe-Aus schuld ist, erhält keinen Unter­halt – wer über­wie­gend schuldlos bleibt, kann unter Umständen lebens­lang davon profi­tieren. Die geplante Reform würde diesen Mecha­nismus ersetzen. Als Vorbild dient Deutsch­land, wo Unter­halt nur bei längeren Ehen oder wirt­schaft­li­cher Abhän­gig­keit gewährt wird.

Heraus­for­de­rungen der Reform

Die größte Frage bleibt: Wie soll der Unter­halt bemessen werden, wenn das Verschulden keine Rolle mehr spielt? Experten fordern daher mehr recht­liche Absi­che­rung durch Ehever­träge und verpflich­tende Aufklä­rung vor der Eheschlie­ßung. Auch ein Pensi­ons­split­ting, wie es in Deutsch­land exis­tiert, könnte eine Lösung sein.

Poli­ti­sche und gesell­schaft­liche Debatte

Während konser­va­tive Poli­tiker früher an der Schuld­frage fest­hielten, zeichnet sich nun ein Umdenken ab. Aller­dings befürchten Kritiker, dass Frauen durch die Reform finan­ziell benach­tei­ligt werden könnten. Die Justiz­mi­nis­terin, muss nun eine Lösung finden, die faire Unter­halts­re­ge­lungen schafft – ohne lang­wie­rige Gerichts­pro­zesse über Ehever­feh­lungen.

Die Reform könnte das öster­rei­chi­sche Eherecht grund­le­gend verän­dern. Ob sie tatsäch­lich umge­setzt wird, bleibt abzu­warten.