Die Dreierkoalition plant laut Regierungsprogramm eine Neuregelung des nachehelichen Unterhalts, unabhängig vom Verschuldensprinzip. Während für bestehende Ehen weiterhin geprüft würde, wer am Scheitern schuld war, könnte für künftige Ehen ein neues System gelten.
Vom Schuldspruch zur Bedürftigkeit?
Bisher beeinflusst die Schuldfrage maßgeblich, ob und in welcher Höhe Unterhalt gezahlt wird. Wer am Ehe-Aus schuld ist, erhält keinen Unterhalt – wer überwiegend schuldlos bleibt, kann unter Umständen lebenslang davon profitieren. Die geplante Reform würde diesen Mechanismus ersetzen. Als Vorbild dient Deutschland, wo Unterhalt nur bei längeren Ehen oder wirtschaftlicher Abhängigkeit gewährt wird.
Herausforderungen der Reform
Die größte Frage bleibt: Wie soll der Unterhalt bemessen werden, wenn das Verschulden keine Rolle mehr spielt? Experten fordern daher mehr rechtliche Absicherung durch Eheverträge und verpflichtende Aufklärung vor der Eheschließung. Auch ein Pensionssplitting, wie es in Deutschland existiert, könnte eine Lösung sein.
Politische und gesellschaftliche Debatte
Während konservative Politiker früher an der Schuldfrage festhielten, zeichnet sich nun ein Umdenken ab. Allerdings befürchten Kritiker, dass Frauen durch die Reform finanziell benachteiligt werden könnten. Die Justizministerin, muss nun eine Lösung finden, die faire Unterhaltsregelungen schafft – ohne langwierige Gerichtsprozesse über Eheverfehlungen.
Die Reform könnte das österreichische Eherecht grundlegend verändern. Ob sie tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.