Immer mehr Paare leben getrennt – ohne sich scheiden zu lassen.
Doch was bedeutet es rechtlich, wenn Ehepartner getrennt leben, aber verheiratet bleiben? Und welche Risiken bringt dieses Modell mit sich?
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Warum viele trotz Trennung verheiratet bleiben
Viele Paare entscheiden sich bewusst oder aus pragmatischen Gründen gegen eine Scheidung:
- Steuervorteile oder pensionsrechtliche Ansprüche (z. B. Witwen-/Witwerpension)
- Erbrechtlicher Schutz (gesetzliches Erbrecht, Pflichtteilsansprüche)
- Gemeinsame Kinder und deren Betreuung
- Emotionale Unsicherheiten oder Angst vor Konflikten im Scheidungsverfahren
Häufig fehlt auch schlicht die Zeit oder Kraft, alle damit verbundenen Fragen (Obsorge, Unterhalt, Vermögen) zu klären – man lebt getrennt, bleibt aber verheiratet.
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Rechtliche Risiken
Wer keine klaren Regelungen trifft, geht erhebliche Risiken ein:
- Unklare Unterhaltsverhältnisse (für Kinder und Ehepartner)
- Offene Fragen zum gemeinsamen Vermögen, z. B. wer für Kredite, Betriebskosten oder Reparaturen aufkommt
- Keine Regelung zur Betreuung oder Obsorge der Kinder
- Erhebliche wirtschaftliche Belastung, vor allem bei doppelter Haushaltsführung
Wichtig: Wer verheiratet bleibt, ist weiterhin miteigentumsrechtlich, unterhaltsrechtlich und wirtschaftlich verbunden – auch ohne gemeinsamen Haushalt.
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Kindes- und Ehegattenunterhalt nach der Trennung
- Kindesunterhalt: Sobald getrennte Haushalte bestehen, ist jener Elternteil, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, barunterhaltspflichtig. Die Höhe richtet sich u. a. nach dem Betreuungsumfang.
- Ehegattenunterhalt: Auch ohne gemeinsamen Haushalt besteht die gegenseitige Unterhaltspflicht fort. Der Naturalunterhalt wird durch Geldleistungen ersetzt – etwa Mietzahlungen oder Kreditraten können als Unterhalt gewertet werden. Viele unterschätzen diese Pflicht und geraten dadurch finanziell unter Druck.
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Gemeinsames Eigentum und laufende Verpflichtungen
Ein Auszug ändert nichts an Eigentumsverhältnissen: Wer Miteigentümer oder Kreditnehmer ist, bleibt zur Zahlung verpflichtet – auch wenn er die Immobilie nicht mehr nutzt. Dies kann zu Doppelbelastungen führen: Miete oder Kredit für das neue Zuhause plus laufende Kosten für die alte Ehewohnung.
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Finanzielle Realität nach der Trennung
Was früher mit zwei Einkommen für einen Haushalt funktionierte, muss nun auf zwei Haushalte aufgeteilt werden. Das führt oft zu wirtschaftlicher Überlastung, selbst bei guter Einkommenslage. Denn: Getrennt leben heißt doppelt zahlen.
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Unser Rat: Trennungsvereinbarung statt Schwebezustand
Wir empfehlen: Nicht abwarten – aktiv gestalten!
Eine schriftliche Trennungsvereinbarung kann zentrale Punkte bereits vor einer Scheidung klären:
- Wer betreut wann die Kinder?
- Wer trägt welche Kosten?
- Wie wird mit gemeinsamem Eigentum umgegangen?
Diese Regelungen schaffen nicht nur Klarheit, sondern erleichtern auch eine spätere einvernehmliche Scheidung erheblich.
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Was tun, wenn keine Einigung möglich ist?
Bleibt eine Einigung aus, kann auch gerichtlich eine Regelung getroffen werden – etwa über Unterhalt, Kontaktrecht oder die Scheidung selbst. Dabei gilt: Selbst im laufenden Scheidungsverfahren kann jederzeit auf eine einvernehmliche Lösung umgestellt werden. Der Gang zum Gericht ist oft nur der erste Schritt, um den anderen zur Verhandlung zu bewegen.
Fazit
Viele trennen sich emotional – rechtlich bleibt aber alles beim Alten. Wer auszieht, verliert nicht seine Pflichten. Wer keine Vereinbarungen trifft, bleibt voll verantwortlich – mit allen finanziellen und rechtlichen Konsequenzen.
Wir beraten Sie gerne individuell zur besten Lösung in Ihrer Situation – ob zur Absicherung bei Trennung, zur Erstellung einer Trennungsvereinbarung oder für ein mögliches Scheidungsverfahren.