- Kein gesetzliches Erbrecht nach Scheidung: Wenn ein Ehepaar sich scheiden lässt und einer der beiden stirbt, hat der frühere Ehepartner kein gesetzliches Erbrecht mehr. Das bedeutet, dass der Ex-Ehepartner weder etwas vom Erbe noch einen besonderen Anspruch (wie zum Beispiel ein Vorausvermächtnis) erhält. Dies gilt auch, wenn es während des Scheidungsverfahrens eine Vereinbarung über die Aufteilung von Vermögen und Ersparnissen gibt. Diese Vereinbarung zählt normalerweise auch, wenn die Ehe durch den Tod eines Partners endet.
- Testament: In der Regel wird angenommen, dass ein Testament, das vor der Scheidung zugunsten des Ex-Ehepartners gemacht wurde, nach der Scheidung nicht mehr gültig ist. Das heißt, der Ex-Partner bekommt nichts, es sei denn, der Verstorbene hat ausdrücklich festgelegt, dass das Testament trotz der Scheidung weiterhin gelten soll.
Wenn der Verstorbene oder sein Ex-Partner das Scheidungsverfahren eingeleitet haben, wird das Testament in der Regel auch dann aufgehoben. Wer seinen Ex-Partner trotz Scheidung als Erben haben möchte, muss nach der Scheidung ein neues Testament schreiben.