Krise für den Schweizer Franken oder doch für uns’re Banken?

Nach dem Kurs­schock stellte sich für die meisten CHF-Kredit­nehmer die Frage, wie man mit den Verlusten umgehen sollte. Die Ansprüche gegen die Banken wurden gestellt, jedoch gab es kein Einsehen. Oftmals wurde die Schlich­tungs­stelle für Verbrau­cher­an­ge­le­gen­heiten befasst. Aller­dings bieten Banken im Regel­fall nicht mehr als die Konver­tie­rung an. Inter­es­santer ist es für Auftrag­geber von Stop-Loss-Orders. Diese wurden oft zu extrem nied­rigen Kursen konver­tiert. Der eine oder andere Konver­tie­rungs­auf­trag enthält jedoch Bestim­mungen, nach denen die Bank verpflichtet war, nach dem Unter­schreiten des Limits zum nächsten gehan­delten Kurs zu konver­tieren. Dieser hätte theo­re­tisch sogar höher sein können als das Limit. Oftmals wurden Bank­kunden dahin­ge­hend beraten, dass damit der Kurs abge­si­chert werden könnte!

Entgegen der land­läu­figen Meinung kam es am 15.1.2015 um 9:30 Uhr zwar zu einem Kurs­rutsch, nicht jedoch derart, dass der Kurs schlag­artig unter 1 Euro sank. Tatsäch­lich,  gab es zwischen 1,20 und 1 noch einige Trans­ak­tionen  und somit handel­bare Kurse. Die Fremd­wäh­rungs­kre­dit­nehmer mit einer solchen Klausel hätten daher zu wesent­lich höheren Kursen konver­tiert werden müssen. Einige Banken bieten bei der Schlich­tungs­stelle an, die Hälfte der Diffe­renz zu ersetzen. Unserer Kanzlei ist es bereits gelungen, ausser­ge­richt­lich den Ersatz von 100% der Diffe­renz ange­boten zu erhalten. Das bedeutet für den durch­schnitt­li­chen Bank­kunden mit einem Limit bei 1,20 CHF, dass er so behan­delt wird, als hätte er zu 1,20 CHF konver­tiert! Das dürfte bis zu 1.800 Kunden  mit einem durch­schnitt­li­chen Volumen von 100.000,– betreffen. Holen Sie sich also Ihr Geld! Wir unter­stützen Sie!