Kleine Geschichte eines Vermögensverwalters am Beispiel der IMB Vermögensverwaltungs GmbH (nunmehr Adide GmbH)

Fried­rich Lind begehrt gemäß § 10 Medi­en­ge­setz zu unten­ste­hendem Artikel folgende Mittei­lung:

Das von der Wirt­schafts- und Korrup­ti­ons­staats­an­walt­schaft wegen einer Anzeige des Masse­ver­wal­ters gegen Fried­rich Lind geführte Ermitt­lungs­ver­fahren zum Akten­zei­chen 18 St 3/12g wurde einge­stellt, da kein tatsäch­li­cher Grund zur weiteren Verfol­gung bestand.

Der Vermö­gens­ver­walter reagiert nicht auf Klagen. Er reagiert nicht auf gericht­liche Exeku­tionen, eine Ordnungs­strafe lässt er eben­falls über sich ergehen. Es werden Insol­venz­an­trag und Konkurs folgen. Der Exitus steht im Raum. Doch wie kam das, wo doch alles so viel­ver­spre­chend begann?
Gehen wir zurück an den Anfang. Gegründet 1997 erwarb sich die IMB erst­mals einen Namen, als sie im Zusam­men­hang mit LIBRO-Geschäfts­führer André Rett­bergs verschwun­denen Millionen genannt wurde. (derstandard.at)

Es folgten Jahre der erfolg­rei­chen Kunden­ge­win­nung nach dem glei­chen Schema. Erfolg­ver­spre­chende Invest­ments, deren verspro­chene Rendite weit über dem Durch­schnitt lag, wurden in herr­li­chen Räum­lich­keiten wie dem Palais Rohan ange­priesen. Den Inves­toren wurde Exklu­si­vität verspro­chen. Anleihen und Papiere von klin­genden Namen wie MAGNAT Real Estate AG (Penny­stock), R-Quadrat Capital Alpha (insol­vent), R-Quadrat Capital Beta (insol­vent), VCH PEO GmbH (insol­vent),  oder Ecolu­tion (von Groß­an­le­gern auf null wert­be­rich­tigt) wurden verkauft. Die wach­sende Finanz­blase tat ihr übriges.

Neben insti­tu­tio­nellen Anle­gern, wie Pensi­ons­kassa der Sozi­al­ver­si­che­rung, Wirt­schafts­kammer und Apothe­ker­bank wurden zahl­reiche Klein­an­leger gewonnen. Insbe­son­dere bei Klein­an­le­gern war es ein Leichtes, den Anteil der genannten, nunmehr entwer­teten Invest­ments in einem Ausmaß  unter­zu­bringen, die weit entfernt sind von einer ordent­li­chen Vermö­gens­ver­wal­tung.

Die perso­nellen und gesell­schaft­li­chen Verflech­tungen der IMB mit Magnat und Metis sowie R-Quadrat legen nahe, dass die Vermö­gens­be­ra­tung zur Vermark­tung haus­ei­gener Produkte diente.

Wer profi­tierte davon? Dazu der Masse­ver­walter der insol­venten R-Quadrat Capital Beta GmbH:

Die Metis- Gruppe (Anm: die Metis GmbH war 100% Mutter sowohl der IMB als auch der nun insol­venten Unter­nehmen) dürfte somit mehr­heit­lich im Einfluss­be­reich von Herrn Fried­rich Lind und seiner Familie stehen.

Hervor­zu­heben sind die Betei­li­gungen der Stif­tungen der Fami­lien Rischko, Müller-Tyl und Bogd­a­novic.

Herr Lind legt Wert auf die Fest­stel­lung, dass die mittel­bare Betei­li­gung seiner Familie an der IMB (jetzt Adide GmbH) ca. ein Drittel betrug und, dass keinerlei Gesell­schafts­rechte (oder Beein­flus­sungen) ueber die formal­recht­liche Betei­li­gung hinaus wahr­ge­nommen worden wären.

Eine opera­tive Funk­tion habe er dort zu keiner Zeit bekleidet.

Die IMB war offen­sicht­lich so erfolg­reich, dass sie auch in das Faden­kreuz der Konsu­men­ten­schützer geriet. 14 Klau­seln der Allge­meinen Geschäfts­be­din­gungen der IMB waren für das Ober­lan­des­ge­richt Wien als sitten­widrig einzu­stufen. (verbraucherrecht.at)

Und dann? Ein wich­tiger Teil der Beleg­schaft, darunter der Geschäfts­führer der IMB, Rainer Paschinger, verließ die IMB in Rich­tung Privat­con­sult, die zur Taus-Gruppe gehört. Ob dies Auslöser oder Folge der Zurück­le­gung der Gewer­be­be­rech­ti­gung im März 2010 war, ist noch rätsel­haft.

Und jetzt?

Geschä­digte Anleger hatten eine Hoff­nung. Von 15.1.2005 bis zum 1.1.2009 bestand eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung bei der Gene­rali Versi­che­rung AG. Jedoch hat diese Versi­che­rung die Haftung abge­lehnt. Allfäl­lige Forde­rungen hätten bis 31.12.2008 geltend gemacht werden müssen!

Gemäß § 1409 ABGB bzw. § 38 UGB haftet ein Unter­nehmen, dass das Unter­nehmen eines anderen über­nimmt für dessen Verbind­lich­keiten. Es ist also ein Anspruch gegen die Privat­con­sult denkbar.

Für den Fall, dass eine Lebens­ver­si­che­rung bei der Capital Leben AG (nunmehr Swiss Life (Liech­ten­stein AG)) abge­schlossen wurde, besteht die Möglich­keit wegen Verlet­zung vorver­trag­li­cher Aufklä­rungs­pflichten eine Rück­ab­wick­lung des Versi­che­rungs­ver­trages zu fordern.

Lassen Sie sich beraten.