Für die Scheidungsklage fällt eine Gebühr in Höhe von 312 Euro an. Hat ein Ehegatte einen Rechtsanwalt beauftragt, raten wir Ihnen dies auch zu tun, um Ihre Position vor Gericht zu stärken.
Bei einer Scheidung besteht keine Anwaltspflicht. Jedoch sollten Sie einen Rechtsexperten für Familienrecht konsultieren, um Ansprüche hinsichtlich Unterhalt und Vermögensaufteilung abzuklären und im Bedarfsfall geltend zu machen.
Eine Scheidung ist ein kompliziertes juristisches Verfahren, das von Laien nur schwer zu durchschauen und mit vielen Hürden und schwerwiegenden Folgen verknüpft ist, die das gesamte weitere Leben beeinflussen können. Ein Anwalt kann auch dabei helfen, dass etwa eine streitige Scheidung nicht ausartet oder dass es im besten Fall gar nicht zu einer Scheidungsklage kommt und man sich einvernehmlich scheiden lässt.
Wie hoch die finanziellen Aufwendungen für die Dienstleistungen eines Anwaltes letztendlich sein werden ist unterschiedlich – es gibt unterschiedliche Methoden, mit denen das Anwaltshonorar beglichen wird, wie Stundensätze, Pauschalhonorar, oder auf Basis des österreichischen Rechtsanwaltstarifgesetz, sowie den Allgemeinen Honorarkriterien – und mit Ihrem Anwalt persönlich zu vereinbaren.
Am Ende des Prozesses ist entscheidend, wer die alleinige Schuld trägt. Der schuldige Ehepartner muss die gesamten Kosten übernehmen. Bei geringem Einkommen und wenig Vermögen kann auch eine Verfahrenshilfe bei Gericht beantragt werden.
Grundsätzlich sind die Gerichtskosten bei einer Scheidung überschau- und bezahlbar. Bei einer streitigen Scheidung, die sich in die Länge zieht und aus mehreren Verhandlungen besteht, kann es jedoch sein, dass sich die Gebühren anhäufen und die Scheidung mit erheblichem finanziellem Aufwand verbunden ist. Um dies zu verhindern empfiehlt es sich auf die Unterstützung eines kompetenten Scheidungsanwalts zu vertrauen, um eine rasche und reibungslose Abwicklung des Scheidungsverfahrens sicherzustellen.