Mit welchen Kosten muss man bei der strittigen Scheidung rechnen?

Für die Schei­dungs­klage fällt eine Gebühr in Höhe von 312 Euro an. Hat ein Ehegatte einen Rechts­an­walt beauf­tragt, raten wir Ihnen dies auch zu tun, um Ihre Posi­tion vor Gericht zu stärken.

Bei einer Schei­dung besteht keine Anwalts­pflicht. Jedoch sollten Sie einen Rechts­experten für Fami­li­en­recht konsul­tieren, um Ansprüche hinsicht­lich Unter­halt und Vermö­gens­auf­tei­lung abzu­klären und im Bedarfs­fall geltend zu machen.

Eine Schei­dung ist ein kompli­ziertes juris­ti­sches Verfahren, das von Laien nur schwer zu durch­schauen und mit vielen Hürden und schwer­wie­genden Folgen verknüpft ist, die das gesamte weitere Leben beein­flussen können. Ein Anwalt kann auch dabei helfen, dass etwa eine strei­tige Schei­dung nicht ausartet oder dass es im besten Fall gar nicht zu einer Schei­dungs­klage kommt und man sich einver­nehm­lich scheiden lässt.

Wie hoch die finan­zi­ellen Aufwen­dungen für die Dienst­leis­tungen eines Anwaltes letzt­end­lich sein werden ist unter­schied­lich – es gibt unter­schied­liche Methoden, mit denen das Anwalts­ho­norar begli­chen wird, wie Stun­den­sätze, Pauschal­ho­norar, oder auf Basis des öster­rei­chi­schen Rechts­an­walts­ta­rif­ge­setz, sowie den Allge­meinen Hono­rar­kri­te­rien – und mit Ihrem Anwalt persön­lich zu verein­baren.

Am Ende des Prozesses ist entschei­dend, wer die allei­nige Schuld trägt. Der schul­dige Ehepartner muss die gesamten Kosten über­nehmen. Bei geringem Einkommen und wenig Vermögen kann auch eine Verfah­rens­hilfe bei Gericht bean­tragt werden.

Grund­sätz­lich sind die Gerichts­kosten bei einer Schei­dung über­schau- und bezahlbar. Bei einer strei­tigen Schei­dung, die sich in die Länge zieht und aus mehreren Verhand­lungen besteht, kann es jedoch sein, dass sich die Gebühren anhäufen und die Schei­dung mit erheb­li­chem finan­zi­ellem Aufwand verbunden ist. Um dies zu verhin­dern empfiehlt es sich auf die Unter­stüt­zung eines kompe­tenten Schei­dungs­an­walts zu vertrauen, um eine rasche und reibungs­lose Abwick­lung des Schei­dungs­ver­fah­rens sicher­zu­stellen.