Kindesunterhalt in Österreich

Was ist Kindes­un­ter­halt?
Eltern müssen gemeinsam für die Bedürf­nisse ihres Kindes sorgen. Dazu zählen z. B. Essen, Klei­dung, medi­zi­ni­sche Betreuung, Bildung, Frei­zeit und Pflege.

Wer muss wie viel zahlen?
Beide Eltern­teile tragen je nach Einkommen und Lebens­si­tua­tion anteilig zum Unter­halt bei.
Der Eltern­teil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seinen Teil meist durch Betreuung (z. B. Kochen, Waschen, Erzie­hung).

Wann muss Geld­un­ter­halt gezahlt werden?
Wenn die Eltern nicht zusam­men­leben, leistet der betreu­ende Eltern­teil „Natur­al­un­ter­halt“ (durch Betreuung), der andere Eltern­teil zahlt Geld.

Was passiert bei Tren­nung?
Zieht ein Eltern­teil aus der gemein­samen Wohnung aus, muss er ab diesem Zeit­punkt Geld­un­ter­halt zahlen – auch wenn es mitten im Monat ist. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) am 24.07.2024 entschieden (1 Ob 118/24w).

Was gilt bei eigenen Einkünften des Kindes?
Hat das Kind selbst genug Einkommen (z. B. durch Arbeit), kann sich der Unter­halts­an­spruch verrin­gern oder ganz entfallen.

Können Eltern den Unter­halt frei regeln?
Eltern können vor Gericht Verein­ba­rungen über den Kindes­un­ter­halt treffen. Ein völliger Verzicht auf Unter­halt ist aber nicht erlaubt. Das Kind kann auch später noch mehr Unter­halt fordern – unab­hängig von früheren Verein­ba­rungen.

Wichtig:
Ein Kind hat immer Anspruch auf Unter­halt – es darf keinen Zeit­raum geben, in dem es gar nichts bekommt. Eltern können sich dieser Pflicht nicht entziehen.