Der Kinderbeistand ist eine speziell ausgebildete Vertrauensperson für Kinder, wenn es vor Gericht um Obsorge oder Kontaktregelungen geht. Er ist kein Anwalt und keine Verfahrenspartei, sondern ausschließlich für das Kind da – als Ansprechpartner, Begleiter und Sprachrohr.
Wann wird ein Kinderbeistand bestellt?
Ein Kinderbeistand kommt zum Einsatz, wenn zwischen den Eltern ein gerichtliches Verfahren über Obsorge oder Besuchsrecht geführt wird.
Er wird in der Regel für Kinder unter 14 Jahren bestellt, in besonderen Fällen auch bis 16 Jahre.
Aufgaben
Der Kinderbeistand soll das Kind entlasten und stärken. Er:
- spricht mit dem Kind und erklärt den Ablauf des Verfahrens,
- hört zu und nimmt Sorgen ernst,
- übermittelt den Willen des Kindes an das Gericht – aber nur, wenn das Kind zustimmt,
- begleitet das Kind auf Wunsch auch zu Verhandlungen.
Wer kann Kinderbeistand sein?
Bestellt werden nur qualifizierte Fachkräfte, etwa aus den Bereichen Sozialarbeit, Psychologie oder Pädagogik, die über besondere Erfahrung im Umgang mit Kindern verfügen.
Verschwiegenheit
Alles, was das Kind erzählt, bleibt streng vertraulich. Nur das, was das Kind ausdrücklich freigibt, darf weitergegeben werden.
Kosten
Die Kosten (meist zwischen EUR 800 und 1.000) tragen die Eltern gemeinsam. Für das Kind selbst entstehen keine Gebühren.
Bedeutung
Der Kinderbeistand sorgt dafür, dass Kinder in schwierigen Verfahren nicht überhört werden. Er hilft, dass ihre Meinung und Bedürfnisse ernst genommen werden – ganz im Sinne der Kinderrechte.