Kinderbeistand – die Stimme des Kindes im Verfahren

Der Kinder­bei­stand ist eine speziell ausge­bil­dete Vertrau­ens­person für Kinder, wenn es vor Gericht um Obsorge oder Kontakt­re­ge­lungen geht. Er ist kein Anwalt und keine Verfah­ren­s­partei, sondern ausschließ­lich für das Kind da – als Ansprech­partner, Begleiter und Sprach­rohr.


Wann wird ein Kinder­bei­stand bestellt?

Ein Kinder­bei­stand kommt zum Einsatz, wenn zwischen den Eltern ein gericht­li­ches Verfahren über Obsorge oder Besuchs­recht geführt wird.
Er wird in der Regel für Kinder unter 14 Jahren bestellt, in beson­deren Fällen auch bis 16 Jahre.


Aufgaben

Der Kinder­bei­stand soll das Kind entlasten und stärken. Er:

  • spricht mit dem Kind und erklärt den Ablauf des Verfah­rens,
  • hört zu und nimmt Sorgen ernst,
  • über­mit­telt den Willen des Kindes an das Gericht – aber nur, wenn das Kind zustimmt,
  • begleitet das Kind auf Wunsch auch zu Verhand­lungen.

Wer kann Kinder­bei­stand sein?

Bestellt werden nur quali­fi­zierte Fach­kräfte, etwa aus den Berei­chen Sozi­al­ar­beit, Psycho­logie oder Pädagogik, die über beson­dere Erfah­rung im Umgang mit Kindern verfügen.


Verschwie­gen­heit

Alles, was das Kind erzählt, bleibt streng vertrau­lich. Nur das, was das Kind ausdrück­lich frei­gibt, darf weiter­ge­geben werden.


Kosten

Die Kosten (meist zwischen EUR 800 und 1.000) tragen die Eltern gemeinsam. Für das Kind selbst entstehen keine Gebühren.


Bedeu­tung

Der Kinder­bei­stand sorgt dafür, dass Kinder in schwie­rigen Verfahren nicht über­hört werden. Er hilft, dass ihre Meinung und Bedürf­nisse ernst genommen werden – ganz im Sinne der Kinder­rechte.