Hausbau – wenn die Preise unerwartet steigen

Der Vertrag ist unter­schrieben, der Baumeister beginnt mit den ersten Arbeiten und die Vorfreude auf das Eigen­heim in naher Zukunft ist groß. Doch mitten in der Bauphase wird man mit „Mehr­kosten aufgrund der Preis­an­stiege bei Bauma­te­ria­lien“ konfron­tiert. Denn im Vergleich zum Vorjahr sind Holz, Stahl und Dämm­ma­te­rial teurer geworden. Haupt­gründe für die anzie­henden Holz- und Stahl­preise dürfte die stei­gende Nach­frage im In- und Ausland während der Covid-19 Pandemie sein. Hier stellt sich die Frage, ob seitens des Baumeis­ters eine einsei­tige Preis­an­pas­sung verlangt werden darf und die Baukosten somit höher ausfallen dürfen, als ursprüng­lich verein­bart.

In der Rechts­ord­nung findet sich für außer­ge­wöhn­liche Preis­stei­ge­rungen keine konkrete Rege­lung. Wichtig ist vorab somit eine vertrag­liche Rege­lung – fehlt diese, ist auf die Ansätze der Recht­spre­chung zurück­zu­greifen.

Bereits in der Vergan­gen­heit wurde von der Recht­spre­chung dem Baumeister der Einwand der “Uner­schwing­lich­keit” gestattet, wenn die Erfül­lung des Vertrags seine wirt­schaft­liche Exis­tenz gefährden würde. Als „uner­schwing­lich“ wurde bzw. wird ange­sehen, wenn der notwen­dige Aufwand “in keinem Verhältnis” zum Wert der Leis­tung steht, sodass sie sich die Erbrin­gung der Leis­tung als objektiv “unver­nünftig und wirt­schaft­lich sinnlos” darstellt (OGH 7 Ob 70/63).

Der berech­tigte Einwand der „Uner­schwing­lich­keit“ hat die Folge, dass eine Erhö­hung des Entgelts oder eine Auflö­sung des Vertrages gerecht­fer­tigt wäre. Ob der Einwand der „Uner­schwing­lich­keit“ möglich ist, ist aber an verschie­dene zu prüfende Voraus­set­zungen geknüpft. Es ist äußerste Vorsicht bei der Prüfung geboten. Auch kann zu einem – ohne voran­ge­hende Prüfung – einsei­tigem Einstellen der Arbeiten nicht geraten werden, denn hier können enorme Scha­den­er­satz­pflichten drohen.

Die Covid-19 Pandemie hinter­lässt also auch hier ihre Spuren, es bleibt abzu­warten, wann sich die Preise der verteu­erten Baustoffe wieder erholen werden. Solange stehen die Thema­tiken der Preis­stei­ge­rungen und Vertrags­auf­lö­sungen im Raum. Wir helfen gerne bei der Bera­tung zu diesem Thema und bei der Prüfung und gericht­li­chen Durch­set­zung Ihrer Ansprüche.

Mag. Katha­rina Hand­schur, Wien, am 05.07.2021