Fremdwährungskredit und Rechtsschutzversicherung

Nahezu wöchent­lich errei­chen uns Meldungen, wonach in benach­barten Ländern vornehm­lich öster­rei­chi­sche Banken zur Kasse gebeten werden sollen, wenn es um Verluste aus Fremd­wäh­rungs­fi­nan­zie­rungen geht. Es ist  nicht davon auszu­gehen, dass der Gesetz­geber in Öster­reich Ähnli­ches plant, weshalb der einzelne Kredit­nehmer mit der Durch­set­zung seiner Ansprüche wohl auf sich alleine gestellt bleibt.

Wer sich glück­lich schätzt, hat eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung und bemüht sich diese zur Deckung zu bewegen. Die Rechts­schutz­ver­si­che­rungen leiden jedoch immer noch an den Nach­wehen der Finanz­krise und der in diesem Zusam­men­hang hervor­ge­kom­menen Anle­ger­schäden samt der damit einher­ge­henden Prozesse.

Sie lehnen daher die Deckungs­er­su­chen oftmals ab, mit den Argu­menten, es handle sich bei der Aufnahme von Fremd­wäh­rungs­kre­diten um Spekulation(so die D.A.S. Rechts­schutz­ver­si­che­rung AG  bzw. Wette und Spiel (so die ARAG). Da die meisten Fremd­wäh­rungs­kre­dite zum Erwerb von Liegen­schaften aufge­nommen wurden, wird dann seitens der D.A.S. auch behauptet, die Finan­zie­rung stehe in Zusam­men­hang mit einem Baupro­jekts, was eben­falls die Finan­zie­rung ausschließe.

Bran­chen­in­tern geht man davon aus, dass sich 90% der Versi­che­rungs­nehmer davon abschre­cken lassen. Die Versi­che­rungen lassen sich auch klagen und gehen dann auch mal gerne in die zweite Instanz in Beru­fung.  Zuletzt ergingen jedoch mehrere Entschei­dungen an denen teil­weise unsere Kanzlei mitge­wirkt hat, dass die Rechts­schutz­ver­si­che­rung Deckung in einem Verfahren gegen die Bank wegen Fremd­wäh­rungs­kre­diten gewähren muss.

Lassen Sie sich also nicht von der Ableh­nung der Rechts­schutz­ver­si­che­rung verun­si­chern und verein­baren Sie einen Bera­tungs­termin. Es geht um Ihr Geld!