Wenn ein Ehepartner stirbt, stellt sich oft die Frage: Wer erbt was? Hier erklären wir die wichtigsten Regeln zum Erbe für Ehegatten und eingetragene Partner.
Wer erbt, wenn mein Ehepartner stirbt?
Der überlebende Ehepartner ist gesetzlicher Erbe. Das heißt: Wenn es kein Testament gibt, bekommt er oder sie automatisch einen Teil des Erbes.
Wichtig: Wenn die Ehe vor dem Tod aufgelöst wurde (z. B. durch Scheidung), bekommt der Ex-Partner nichts.
Wie viel erbt der Ehepartner?
Das hängt davon ab, welche Verwandten noch da sind:
- Gibt es Kinder? → Der Ehepartner bekommt ein Drittel.
- Gibt es keine Kinder, aber Eltern oder Geschwister? → Der Ehepartner bekommt zwei Drittel oder sogar fünf Sechstel, je nachdem, wer noch lebt.
- Gibt es niemanden sonst? → Der Ehepartner erbt alles.
Hinweis: Wenn der Ehepartner schon zu Lebzeiten Geld oder Vermögen durch Vertrag erhalten hat, wird das vom Erbteil abgezogen.
Was ist das „Vorausvermächtnis“?
Der Ehepartner darf:
- in der gemeinsamen Wohnung bleiben
- wichtige Haushaltsgegenstände behalten (z. B. Möbel)
Diese Dinge gehören dann nicht automatisch zum Erbe für andere. Aber: Das geht nur, wenn die Wohnung oder Möbel zum Nachlass gehören. Hat der Verstorbene sie verschenkt oder gehören sie nur teilweise, gilt das nicht.
Was ist mit dem Pflichtteil?
Wenn der Verstorbene ein Testament gemacht hat und den Ehepartner nur teilweise oder gar nicht bedacht hat, gibt es trotzdem einen Anspruch: den Pflichtteil. Der Pflichtteil ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbteil. Je nach Familiensituation kann das zum Beispiel ein Sechstel oder ein Drittel des Nachlasses sein.
Gut zu wissen
- Das Vorausvermächtnis ist wichtiger als der Pflichtteil. Es wird zuerst erfüllt.
- Auch das Vorausvermächtnis zählt zum Wert des Erbes – das ist wichtig für andere Erben, die Pflichtteile bekommen.