Chancen für IMB – Geschädigte/ Haftung der Generali Versicherung AG

Durch die Insol­venz­ver­fahren von R-Quadrat Capital Alpha GmbH und R² Capital Beta GmbH sowie VCH P.E.O. GmbH und nunmehr ADIDE ( vormals IMB-VV GmbH, davor DWG-VV GmbH) Geschä­digte können sich allen­falls an der Versi­che­rung der IMB schadlos halten.

Die Gene­rali Versi­che­rungs AG haftet als Pflicht­ver­si­che­rung mit € 1.000.000,– pro Versi­che­rung­fall und € 1.5 Mio für alle Fälle eines Jahres für die Fehl­be­ra­tung der IMB Vermö­gens­ver­wal­tungs GmbH (nunmehr Adide GmbH in Liqui­da­tion) als Vermö­gens­be­ra­terin und Versi­che­rungs­ver­mitt­lerin. Voraus­set­zung ist, dass die Schäden zwischen 15.1.2005 und 22.3.2010 einge­treten sind. Die Versi­che­rung haftet auch dann, wenn die Schäden erst viel später zum Vorschein kamen, längs­tens bis 22.03.2015.

Laut histo­ri­schem Gewer­be­re­gis­ter­auszug (siehe Menü­punkt Presse:https://gartner-zwickl.at/presse/) war die IMB Inha­berin des Gewerbes „gewerb­liche Vermö­gens­be­ra­tung und Berech­ti­gung zur Vermitt­lung von Lebens- und Unfall­ver­si­che­rungen in der Form Versi­che­rungs­makler und Berater in Versi­che­rungs­an­ge­le­gen­heiten“ (gemäß § 137c Abs. 3 GewO 1994) und Wert­pa­pier­firma nach dem Bundes­wert­pa­pier­auf­sichts­ge­setz. Die IMB hatte also zumin­dest zwei Berech­ti­gungen nach zwei verschie­denen Gesetzen.

Nach der Gewer­be­ord­nung musste bei der Anmel­dung des Gewerbes eine Berufs­haft­pflicht­ver­si­che­rung oder eine sons­tige Haftungs­ab­si­che­rung über € 1.000.000,– erbracht werden. Laut histo­ri­schem Gewer­be­re­gis­ter­auszug wurde dieser Nach­weis durch die Gene­rali Versi­che­rung AG erbracht. Laut Infor­ma­tion des Magis­tra­ti­schen Bezirks­amts wurde die Haftungs­summe seit 15.1.2005 durch die Gene­rali Versi­che­rungs AG mit diesem Betrag und für alle Scha­dens­fälle eines Jahres mit € 1,5 Mio ange­geben.

Von der Behörde wurde auch bekannt­ge­geben, dass genau derselbe Versi­che­rungs­ver­trag zur Erlan­gung des genannten Gewerbes vorge­legt wurde, der sich auf Tätig­keiten im Rahmen der Befugnis laut dem Bundes­wert­pa­pier­auf­sichts­ge­setz in der jeweils geltenden Fassung bezieht. Darunter werden die Bera­tung sowie die Veran­la­gung von Kunden­ver­mögen in Bezug auf Finanz­in­stru­mente, die Vermitt­lung von Geschäfts­ge­le­gen­heiten für Wert­pa­piere, Geld­markt­in­stru­mente, Finanz­ter­min­kon­trakte, Kauf- und Verkaufs­op­tionen, Zins­ter­min­kon­trakte und Deri­va­tive verstanden.

Inso­fern ist der vorlie­gende Versi­che­rungs­ver­trag ein Pflicht­ver­si­che­rungs­ver­trag gemäß § 137c Abs. 3 GewO 1994.

Gemäß § 137c Abs. 4 GewO ist bei Leis­tungs­frei­heit des Versi­che­rers diese gegen­über der zustän­digen Behörde zu melden. Danach wird der Umstand, der das Nicht­be­stehen oder die Been­di­gung des Versi­che­rungs­ver­hält­nisses zur Folge hat, gegen­über dem Dritten erst nach Ablauf von zwei Monaten wirksam, nachdem der Versi­cherer diesen Umstand der für die Führung des Gewer­be­re­gis­ters und des Versi­che­rungs­ver­mitt­ler­re­gis­ters zustän­digen Behörde ange­zeigt hat. Die zustän­dige Behörde ist der Magis­trat der Stadt Wien. Diesem ist nach eigenen Angaben (siehe Mittei­lung unter https://gartner-zwickl.at/presse/) das Ende des Versi­che­rungs­ver­hält­nisses nicht ange­zeigt worden.  Es ist daher davon auszu­gehen, dass die Versi­che­rung frühes­tens mit Rück­le­gung des Gewerbes am 22.3.2010 erlo­schen ist. Demge­gen­über behauptet die Versi­che­rung ein Erlö­schen der Versi­che­rung per 31.12.2008! Die Gene­rali Versi­che­rungs AG hat gegen­über der Behörde selbst ange­geben, dass die Nach­haf­tung nicht weniger als 5 Jahre beträgt! Das bedeutet für alle Dieje­nigen, die einen Schaden aus der Vermö­gens­be­ra­tung und Vermitt­lung von Versi­che­rungen durch die IMB VV GmbH erlitten haben, dass sie diesen bis 22.3.2015 bei der Gene­rali  Versi­che­rung AG geltend machen können. Aufzu­passen ist aber, dass man nicht länger als 3 Jahre Kenntnis von Schaden und Schä­diger hat, da ansonsten der Anspruch verjährt ist!

 

Diese Versi­che­rung gilt insbe­son­dere für alle Schäden, die im Zusam­men­hang mit folgenden Produkten entstanden sind und sofern sie auf eine Bera­tung durch die IMB zurück­zu­führen sind: Anleihen und Aktien der Metis Gruppe, der R² (R-Quadrat) Gruppe, der Magnat Gruppe (Aktien der Magnat) der Squadra Immo­bi­lien GmbH der Russian Land GmbH der R-Quadrat Capital Alpha GmbH der R-Quadrat Capital Beta GmbH der R-Quadrat Capital Gamma GmbH und der VCH P.E.O. GmbH  (Alpha-Bond) sowie Lebens­versicherungen der Capi­tal­Leben AG bzw. Capital Leben AG (nunmehr Swiss­Life AG) allen­falls auch Vienna Life (Liech­ten­stein) AG und sons­tigen Modelle, bei denen Wert­pa­piere in eine verr­meint­lich KESt-befreite Lebens­ver­si­che­rung einge­bracht wurden. Insbe­son­dere wurde auf die Kosten­be­las­tung  in diesen Versi­che­rungs­ver­trägen übli­cher Weise nicht hinge­wiesen. Mangels KESt-Befreiung und unter Beach­tung der Kosten im Versi­che­rungs­ver­trag wäre aller­dings die herkömm­liche Veran­las­sung in einem gema­nagten Port­folio jeden­falls güns­tiger gekommen!