In vielen Unterhaltsverfahren kennt die unterhaltsberechtigte Person die genauen Einkommensverhältnisse des anderen Ehegatten nicht. Ohne diese Informationen ist es jedoch schwierig, einen konkreten Unterhaltsbetrag zu verlangen. In solchen Fällen kann eine Stufenklage nach Art XLII EGZPO eingebracht werden. Dieses Verfahren ermöglicht es zunächst, Auskunft über Einkommen und Vermögen zu erhalten und erst danach den genauen Unterhaltsbetrag zu fordern.
Zulässigkeit auch bei nachehelichem Unterhalt
Die Stufenklage ist auch bei Unterhaltsansprüchen zwischen geschiedenen Ehegatten grundsätzlich zulässig.
Nach der Rechtsprechung bestehen Informationspflichten über die wirtschaftlichen Verhältnisse auch nach einer Trennung oder Scheidung weiter.
Der Oberste Gerichtshof hat klargestellt, dass es dem Unterhaltsberechtigten nicht zugemutet werden kann, ohne ausreichende Informationen über das Einkommen des anderen „ins Blaue“ zu klagen und einfach einen Betrag zu.
Voraussetzungen der Stufenklage
In streitigen Unterhaltsverfahren muss der Beklagte grundsätzlichnicht aktiv an der Aufklärung seiner Einkommensverhältnisse mitwirken. Daher kann ein Anspruch auf Auskunft und Rechnungslegung über unterhaltsrelevante Umstände bestehen.
Eine Stufenklage ist möglich, wenn
- der Unterhaltsanspruch grundsätzlich besteht,
- der genaue Unterhaltsbetrag ohne Auskunft nur schwer festgelegt werden kann, und
- die verlangte Auskunft für den Verpflichteten zumutbar ist.
Dabei nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor: Wenn das Interesse des Unterhaltsberechtigten an den Informationen überwiegt, muss der Verpflichtete Auskunft erteilen (OGH 4 Ob 91/25y; 1 Ob 77/25t; 5 Ob 104/24s).
Verfahren und Ablauf
Die Stufenklage erfolgt in mehreren Schritten:
- Erste Stufe – Auskunft bzw. Rechnungslegung
Zunächst wird über das Begehren entschieden, dass der Verpflichtete seine Einkommensverhältnisse offenlegt. Das Gericht entscheidet darüber mit einem Teilurteil. - Zweite Stufe – Bezifferung des Anspruchs
Nachdem die Einkommensinformationen vorliegen, kann der Kläger den konkreten Unterhaltsbetrag festlegen. - Dritte Stufe – Entscheidung über den Unterhalt
Auf Grundlage dieser Angaben entscheidet das Gericht schließlich über die Höhe des Unterhalts.
Die Stufenklage ist ein wichtiges Instrument, wenn dieUnterhaltsbemessungsgrundlage nicht bekannt ist. Sie ermöglicht es, zunächst Transparenz über Einkommen und Vermögen zu schaffen und erst danach den konkreten Unterhaltsbetrag geltend zu machen. Dadurch kann eine gerechte Unterhaltsbemessung erreicht werden.