Wenn zwei Menschen heiraten, müssen sie entscheiden, welchen Familiennamen sie künftig tragen möchten. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten.
-
Gemeinsamer Familienname oder getrennter Name
Laut § 93 ABGB können Ehepaare gemeinsam einen Familiennamen wählen. Dieser zeigt die Zusammengehörigkeit als Familie.
Die wichtigsten Möglichkeiten:
- Gemeinsamer Familienname:
Ein Name wird als gemeinsamer Familienname gewählt (z. B. „Müller“ oder „Berger“). - Doppelname als gemeinsamer Familienname:
Ein Name aus zwei Teilen – mit Bindestrich (z. B. „Müller-Berger“).
Es dürfen höchstens zwei Namensteile verwendet werden. - Kein gemeinsamer Name:
Beide behalten ihren eigenen Familiennamen. Dann muss aber entschieden werden, welchen Namen die Kinder später tragen sollen.
-
Übersicht: Namensmöglichkeiten bei der Ehe
| Möglichkeit | Was ist erlaubt? | Beispiel |
| Gemeinsamer Familienname | Einer der beiden Namen wird gewählt. Auch frühere Ehenamen sind möglich. | Müller heiratet Berger → beide heißen Müller oder Berger |
| Gemeinsamer Doppelname | Kombination beider Namen (max. 2 Teile, mit Bindestrich). | Müller-Berger oder Berger-Müller |
| Kein gemeinsamer Name | Beide behalten ihren bisherigen Namen. Kindername muss extra gewählt werden. | Frau Müller, Herr Berger → keine Namensänderung |
-
Internationale Ehen
Bei binationalen Ehen gilt oft das Namensrecht des jeweiligen Heimatstaates.
Zum Beispiel: Niederländische Ehepartnerinnen behalten laut niederländischem Recht immer ihren Namen.
Tipp: Bei internationalen Ehen ist eine rechtliche Beratung besonders wichtig.
-
Eintragung im Personenstandsregister
Die gewählte Namensform wird beim Standesamt im Personenstandsregister dokumentiert (§ 20 Personenstandsgesetz 2013).
Auch spätere Änderungen müssen dort eingetragen werden.
-
Name der Kinder
Wenn Eltern denselben Namen haben:
Das Kind bekommt automatisch diesen Namen. Auch ein gemeinsamer Doppelname kann weitergegeben werden.
Beispiel: Bauer-Mayer heiraten → Kind heißt Bauer-Mayer.
Wenn Eltern verschiedene Namen haben:
- Mit Bestimmung:
Die Eltern wählen, ob das Kind z. B. Müller oder Berger heißen soll. Auch ein Doppelname ist möglich. - Ohne Bestimmung:
Das Kind bekommt automatisch den Familiennamen der Mutter, auch wenn dieser ein Doppelname ist.
Beispiel: Frau Müller und Herr Berger ohne Namensentscheidung → Kind heißt Müller.
Die Namenswahl für das Kind kann bei der Geburt oder auch später erfolgen.