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Kann man geschieden werden, obwohl man das gar nicht will?

Kann man in Öster­reich gegen seinen Willen geschieden werden? Grund­sätz­lich ja. Die Zustim­mung beider Ehepartner ist nicht bei jeder Form der Schei­dung erfor­der­lich. Ob und wann eine Schei­dung gegen den Willen eines Ehegatten möglich ist, hängt insbe­son­dere vom Schei­dungs­grund und den konkreten Umständen ab.
Eine Ehe kann in Öster­reich grund­sätz­lich auch gegen den Willen eines Ehepart­ners geschieden werden. Aller­dings bedeutet das nicht, dass ein Ehegatte jeder­zeit und ohne weitere Voraus­set­zungen einseitig die Schei­dung durch­setzen kann. Entschei­dend ist, auf welchen Schei­dungs­grund die Klage gestützt wird. Das öster­rei­chi­sche Ehege­setz unter­scheidet insbe­son­dere zwischen der Schei­dung wegen Verschul­dens und der Schei­dung nach längerer Aufhe­bung der häus­li­chen Gemein­schaft.

Ist für eine Schei­dung die Zustim­mung beider Ehepartner erfor­der­lich?

Bei einer einver­nehm­li­chen Schei­dung müssen natur­gemäß beide Ehegatten mit der Schei­dung einver­standen sein und eine Verein­ba­rung über die Schei­dungs­folgen treffen. Ist ein Ehepartner dagegen nicht bereit, sich scheiden zu lassen, kommt unter bestimmten Voraus­set­zungen eine strei­tige Schei­dung in Betracht. Der bloße Ausspruch „Ich will nicht geschieden werden“ verhin­dert daher eine Schei­dung nicht zwin­gend.

Kann man wegen Verschul­dens gegen den Willen des Ehepart­ners geschieden werden?

Hat ein Ehegatte durch eine schwere Ehever­feh­lung die Ehe schuld­haft so tief zerrüttet, dass die Wieder­her­stel­lung einer dem Wesen der Ehe entspre­chenden Lebens­ge­mein­schaft nicht mehr erwartet werden kann, kann der andere Ehegatte auf Schei­dung klagen. § 49 EheG nennt insbe­son­dere Ehebruch, körper­liche Gewalt oder die Zufü­gung schweren seeli­schen Leids als mögliche schwere Ehever­feh­lungen. Entschei­dend ist aller­dings stets, ob das konkrete Verhalten tatsäch­lich zur tief­grei­fenden Zerrüt­tung der Ehe geführt hat. In einem solchen Verfahren prüft das Gericht auch die Verschul­dens­frage. Der beklagte Ehegatte kann seiner­seits ein Mitver­schulden des klagenden Ehegatten geltend machen oder eine Wider­klage erheben.

Was passiert, wenn niemandem ein Verschulden nach­ge­wiesen werden kann?

Beson­ders inter­es­sant ist die Situa­tion, in der ein Ehepartner die Schei­dung möchte, der andere jedoch nicht zustimmt und kein ausrei­chender Verschul­dens­grund vorliegt. Hier kommt § 55 EheG ins Spiel. Ist die häus­liche Gemein­schaft seit drei Jahren aufge­hoben und die Ehe tief­grei­fend unheilbar zerrüttet, kann grund­sätz­lich jeder Ehegatte die Schei­dung verlangen. Das Gericht muss dabei insbe­son­dere prüfen, ob noch mit einer Wieder­her­stel­lung der eheli­chen Lebens­ge­mein­schaft gerechnet werden kann. Eine Schei­dung nach drei Jahren Tren­nung ist aller­dings noch kein Auto­ma­tismus. Hat etwa derje­nige Ehegatte, der die Schei­dung begehrt, die Zerrüt­tung allein oder über­wie­gend verschuldet, kann der andere Ehegatte unter bestimmten Voraus­set­zungen wider­spre­chen. Das Gericht nimmt dann eine Inter­es­sen­ab­wä­gung vor. Dabei spielen unter anderem die Dauer der Ehe, das Alter und die Gesund­heit der Ehegatten, das Wohl der Kinder und die bishe­rige Dauer der Tren­nung eine Rolle.

Kann man nach sechs Jahren Tren­nung gegen seinen Willen geschieden werden?

Hier enthält das Gesetz eine klare Rege­lung: Ist die häus­liche Gemein­schaft seit sechs Jahren aufge­hoben, muss dem Schei­dungs­be­gehren nach § 55 Abs 3 EheG jeden­falls statt­ge­geben werden. Das bedeutet: Ein Ehepartner kann eine Schei­dung zwar unter Umständen über einen gewissen Zeit­raum verhin­dern, eine Ehe kann aber nicht unbe­grenzt allein deshalb aufrecht­erhalten werden, weil nur einer der beiden Ehegatten an ihr fest­halten möchte. Auch bei einer Schei­dung nach sechs­jäh­riger Tren­nung kann die Frage, wer das Schei­tern der Ehe zu verant­worten hat, weiterhin recht­lich bedeutsam sein. Auf Antrag des beklagten Ehegatten kann ein entspre­chender Schuld­aus­spruch erfolgen.

Warum kann die Art der Schei­dung entschei­dend sein?

Die Frage „Kann ich gegen meinen Willen geschieden werden?“ ist daher häufig nur der Ausgangs­punkt. Mindes­tens ebenso wichtig ist, auf welcher recht­li­chen Grund­lage die Schei­dung erfolgt und welche Folgen damit verbunden sind. Insbe­son­dere können Fragen des Ehegat­ten­un­ter­halts, der Vermö­gens­auf­tei­lung, der Ehewoh­nung, gemein­samer Schulden sowie – bei gemein­samen Kindern – Obsorge und Kindes­un­ter­halt eine wesent­liche Rolle spielen. Wer eine Schei­dung nicht möchte oder mit einer Schei­dungs­klage konfron­tiert wird, sollte daher nicht vorschnell davon ausgehen, dass die Zustim­mung zur Schei­dung die einzige rele­vante Frage ist.

Fazit: Kann man gegen seinen Willen geschieden werden?

Ja, man kann in Öster­reich auch gegen den eigenen Willen geschieden werden. Ob und zu welchem Zeit­punkt dies möglich ist, hängt jedoch vom jewei­ligen Schei­dungs­grund und den konkreten Umständen ab. Bei einer strei­tigen Schei­dung können außerdem die Verschul­dens­frage und die daraus resul­tie­renden recht­li­chen Folgen von erheb­li­cher Bedeu­tung sein. Eine früh­zei­tige recht­liche Bera­tung kann daher helfen, die eigene Posi­tion und die mögli­chen Konse­quenzen einer Schei­dung richtig einzu­schätzen.


Häufige Fragen zur Schei­dung gegen den eigenen Willen

Kann mein Ehepartner mich scheiden lassen, obwohl ich nicht zustimme?
Ja. Eine Ehe kann in Öster­reich unter bestimmten Voraus­set­zungen auch gegen den Willen eines Ehepart­ners geschieden werden. Entschei­dend ist, auf welchen Schei­dungs­grund die Klage gestützt wird.
Kann ich eine Schei­dung verhin­dern, wenn ich nicht unter­schreibe?
Die fehlende Zustim­mung verhin­dert eine einver­nehm­liche Schei­dung, schließt eine strei­tige Schei­dung jedoch nicht aus. Liegen die gesetz­li­chen Voraus­set­zungen vor, kann die Ehe auch ohne Zustim­mung des anderen Ehepart­ners geschieden werden.
Kann man nach drei Jahren Tren­nung geschieden werden?
Ist die häus­liche Gemein­schaft seit drei Jahren aufge­hoben und die Ehe tief­grei­fend unheilbar zerrüttet, kann grund­sätz­lich jeder Ehegatte die Schei­dung verlangen. Unter bestimmten Voraus­set­zungen kann der andere Ehegatte aller­dings wider­spre­chen.
Ist man nach drei Jahren Tren­nung auto­ma­tisch geschieden?
Nein. Eine Schei­dung nach drei Jahren Tren­nung erfolgt nicht auto­ma­tisch. Das Gericht prüft insbe­son­dere, ob die Ehe tief­grei­fend unheilbar zerrüttet ist und ob noch mit einer Wieder­her­stel­lung der eheli­chen Lebens­ge­mein­schaft gerechnet werden kann.
Was passiert nach sechs Jahren Tren­nung?
Ist die häus­liche Gemein­schaft seit sechs Jahren aufge­hoben, muss einem Schei­dungs­be­gehren nach § 55 Abs 3 EheG jeden­falls statt­ge­geben werden.
Spielt das Verschulden auch nach sechs Jahren Tren­nung noch eine Rolle?
Ja. Auch bei einer Schei­dung nach sechs­jäh­riger Tren­nung kann die Frage nach der Verant­wor­tung für das Schei­tern der Ehe recht­lich bedeutsam bleiben. Auf Antrag des beklagten Ehegatten kann ein entspre­chender Schuld­aus­spruch erfolgen.


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