Die Frage, ob in Österreich eine Erbschaftssteuer anfällt, sorgt immer wieder für Unsicherheit – insbesondere dann, wenn größere Vermögenswerte, Immobilien oder Schenkungen innerhalb der Familie betroffen sind. Die derzeitige Rechtslage ist grundsätzlich eindeutig: In Österreich gibt es aktuell weder eine allgemeine Erbschaftssteuer noch eine allgemeine Schenkungssteuer. Das bedeutet allerdings nicht, dass Vermögensübertragungen automatisch steuer- oder meldefrei sind.
Warum gibt es in Österreich keine Erbschaftssteuer mehr?
Der Verfassungsgerichtshof hob im Jahr 2007 den Grundtatbestand der damaligen Erbschaftssteuer als verfassungswidrig auf. Hintergrund war insbesondere die steuerliche Bewertung von Grundstücken: Die Heranziehung historischer Einheitswerte führte zu sachlich nicht gerechtfertigten Ergebnissen. Die Aufhebung trat mit Ablauf des 31. Juli 2008 in Kraft. Auch die entsprechende Bestimmung über die Schenkungssteuer wurde vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben; auch diese Aufhebung wurde mit Ablauf des 31. Juli 2008 wirksam. Seither wird in Österreich grundsätzlich keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer mehr erhoben.
Ist Erben in Österreich völlig steuerfrei?
Nicht unbedingt. Zwar fällt auf den Erwerb einer Erbschaft keine eigene Erbschaftssteuer an. Je nachdem, welche Vermögenswerte übertragen werden, können jedoch andere Abgaben und Kosten entstehen. Besonders wichtig ist dies bei Immobilien. Wird ein Grundstück, ein Haus oder eine Eigentumswohnung geerbt oder unentgeltlich übertragen, kann Grunderwerbsteuer anfallen. Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen kommt grundsätzlich ein Stufentarif von 0,5 % bis 3,5 % des Grundstückswertes zur Anwendung. Die Aussage „Erben ist in Österreich steuerfrei“ ist daher zwar hinsichtlich einer klassischen Erbschaftssteuer richtig, sollte aber nicht mit völliger Abgabenfreiheit gleichgesetzt werden.
Gibt es in Österreich eine Schenkungssteuer?
Auch eine allgemeine Schenkungssteuer gibt es derzeit nicht. Bei Schenkungen ist allerdings besonders auf die bestehenden Meldepflichten zu achten. Bestimmte Schenkungen – beispielsweise von Bargeld, Wertpapieren, Gesellschaftsanteilen, Fahrzeugen oder anderen Vermögensgegenständen – müssen dem Finanzamt angezeigt werden, wenn bestimmte Wertgrenzen überschritten werden. Bei Schenkungen zwischen Angehörigen besteht grundsätzlich eine Befreiung von der Meldepflicht bis zu einem gemeinen Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres. Zwischen anderen Personen liegt die Grenze grundsätzlich bei insgesamt 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Wird eine Schenkung meldepflichtig, muss die Anzeige grundsätzlich innerhalb von drei Monaten erfolgen.
Wichtig ist daher die Unterscheidung: Keine Schenkungssteuer bedeutet nicht automatisch keine Meldepflicht.
Was gilt bei der Schenkung einer Immobilie?
Für Grundstücksschenkungen gelten besondere Regeln. Sie fallen nicht unter die allgemeine Schenkungsmeldung. Stattdessen bestehen entsprechende Anzeige- und Abgabenpflichten nach dem Grunderwerbsteuergesetz. Gerade bei der vorweggenommenen Vermögensnachfolge – etwa wenn Eltern bereits zu Lebzeiten ein Haus oder eine Wohnung an ihre Kinder übertragen – sollten daher neben steuerlichen Fragen auch die erbrechtlichen Konsequenzen bedacht werden. Schenkungen können beispielsweise später für Pflichtteilsansprüche von Bedeutung sein. Ebenso sollte geklärt werden, ob sich die schenkende Person ein Wohnrecht, Fruchtgenussrecht oder andere Rechte vorbehalten möchte.
Sollte man wegen einer möglichen Erbschaftssteuer jetzt Vermögen übertragen?
Über eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer wird politisch immer wieder diskutiert. Für die rechtliche Gestaltung einer Vermögensnachfolge sollte jedoch die geltende Rechtslage maßgeblich sein und nicht die bloße Möglichkeit einer zukünftigen Gesetzesänderung. Eine vorschnelle Übertragung allein aus Sorge vor einer möglichen künftigen Steuer kann erhebliche Folgen haben. Wer beispielsweise eine Immobilie verschenkt, gibt grundsätzlich Eigentum aus der Hand. Auch Pflichtteilsrecht, Absicherung des Geschenkgebers, familiäre Entwicklungen und mögliche spätere Pflegebedürftigkeit sollten bei der Gestaltung berücksichtigt werden.
Warum ist eine frühzeitige Nachfolgeplanung sinnvoll?
Auch ohne Erbschaftssteuer lohnt es sich daher, die eigene Vermögensnachfolge frühzeitig zu regeln. Ein Testament, eine Schenkung zu Lebzeiten oder eine Kombination verschiedener Gestaltungen kann je nach familiärer und wirtschaftlicher Situation sinnvoll sein. Entscheidend ist, dass nicht nur mögliche steuerliche Auswirkungen, sondern auch Erbrecht, Pflichtteilsrecht und die persönliche Absicherung berücksichtigt werden.
Fazit: Gibt es in Österreich eine Erbschaftssteuer?
In Österreich besteht derzeit keine allgemeine Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Dennoch können insbesondere bei Immobilien andere Abgaben sowie bei Schenkungen Meldepflichten entstehen. Wer größere Vermögenswerte übertragen oder seine Nachfolge gestalten möchte, sollte daher die konkrete Situation rechtzeitig rechtlich und gegebenenfalls steuerlich prüfen lassen.
Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer in Österreich
Gibt es 2026 in Österreich eine Erbschaftssteuer?
Nein. Aktuell fällt in Österreich keine allgemeine Erbschaftssteuer an. Seit 1. August 2008 wird keine Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr erhoben.
Muss ich für eine geerbte Immobilie Steuern zahlen?
Auch wenn keine Erbschaftssteuer anfällt, unterliegen Grundstücke bei einem Erwerb von Todes wegen der Grunderwerbsteuer.
Gibt es in Österreich eine Schenkungssteuer?
Nein. Auch eine allgemeine Schenkungssteuer fällt derzeit nicht an. Bei bestimmten Schenkungen besteht allerdings eine Meldepflicht.
Ab welchem Betrag muss eine Schenkung gemeldet werden?
Schenkungen zwischen Angehörigen sind grundsätzlich bis zu einem gemeinen Wert von 50.000 Euro innerhalb eines Jahres von der Meldepflicht befreit. Bei anderen Personen beträgt die Grenze 15.000 Euro innerhalb von fünf Jahren. Dabei werden mehrere Erwerbe zwischen denselben Personen innerhalb des jeweiligen Zeitraums zusammengerechnet.
Wie lange hat man Zeit, eine meldepflichtige Schenkung anzuzeigen?
Die Anzeige muss grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Erwerb erfolgen. Wird die Meldepflicht erst durch mehrere zusammengerechnete Schenkungen ausgelöst, beginnt die Frist mit jenem Erwerb, durch den die Wertgrenze erstmals überschritten wird.
Muss eine geschenkte Immobilie als Schenkung gemeldet werden?
Grundstücksschenkungen unterliegen nicht der allgemeinen Schenkungsmeldung. Für sie bestehen stattdessen Anzeige- und Abgabenpflichten nach dem Grunderwerbsteuergesetz.
Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Vermögensnachfolge, zu Erbschaften und Schenkungen sowie zur rechtlichen Gestaltung von Testamenten, Übergabs- und Schenkungsverträgen.
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