Versi­che­rungs­recht

Das Versi­che­rungs­recht regelt die Bezie­hung zwischen dem Versi­cherten und der Versi­che­rung. Für die meisten Bereiche gibt es keine Pflicht, eine Versi­che­rung abzu­schließen. Ob ein Abschluss einer frei­wil­ligen Versi­che­rung ratsam ist oder nicht, bleibt jedem selbst über­lassen. Grund­sätz­lich gilt aber, je höher ein Risiko ist oder je exis­tenz­be­dro­hender es sein kann, desto eher wird ein Abschluss einer Versi­che­rung sinn­voll sein. Während die private Kran­ken­ver­si­che­rung eher ein Luxus­pro­dukt ist, braucht man über die Sinn­haf­tig­keit einer Haus­halts­ver­si­che­rung nicht lange nach­denken.

Bereiche des Versi­che­rungs­rechts

Versi­che­rungen kann man für viele verschie­dene Bereiche abschließen – typi­sche Bereiche sind beispiels­weise:

  • die Reise­rück­tritts­ver­si­che­rung, die z.B. einen Rück­tritt von der Reise ermög­licht, wenn aufgrund der Covid-19 Pandemie die Hotel­lerie zum geplanten Reise­zeit­punkt geschlossen hat;
  • die private Unfall­ver­si­che­rung, die finan­zi­elle Nach­teile ausgleicht, wenn ein Frei­zeit­un­fall passiert;
  • die Haus­halts­ver­si­che­rung, die die Kosten der Sanie­rung des Wasser­scha­dens über­nimmt, der durch die ausge­lau­fene Wasch­ma­schine entstanden ist;
  • die Rechts­schutz­ver­si­che­rung, die die Prozess­kosten eines kosten­in­ten­siven Rechts­streits über­nimmt;
  • die Lebens­ver­si­che­rung, die als Pensi­ons­vor­sorge oder als Absi­che­rung für die Hinter­blie­benen dienen soll;
  • die Haft­pflicht­ver­si­che­rung, die nach einem Auto­un­fall für Unfall­kosten, Schmer­zen­geld und Verdienst­ent­gang aufkommt

Vertrags­ab­schluss

Haben Sie sich für eine Versi­che­rung entschieden, wird ein Antrags­for­mular ausge­füllt. Bei Vertrags­ab­schluss erhalten Sie die „Polizze“, welche die Urkunde über den Versi­che­rungs­ver­trag darstellt. Zusätz­lich zur Polizze gelten aber auch meist Allge­meinen Versi­che­rungs­be­din­gungen. Diese enthalten meis­tens Risi­ko­aus­schlüsse und zusätz­liche Verpflich­tungen, die der Versi­cherte einhalten muss. Wichtig ist es zu prüfen, ob einer­seits der Antrag mit der Polizze über­ein­stimmt oder ob die Allge­meinen Versi­che­rungs­be­din­gungen even­tuell unge­wöhn­lich oder gröb­lich benach­tei­li­gend für den Versi­cherten sind. Jeden­falls gilt bei Abschluss der Versi­che­rung: Lesen Sie sich die Polizze samt Antrag und Allge­meine Versi­che­rungs­be­din­gungen gut durch! Die umfas­senden Allge­meinen Bedin­gungen der Versi­che­rungen werden häufig gar nicht vom Versi­cherten gelesen – dies ist zwar in Anbe­tracht der Länge und Kompli­ziert­heit des Textes nach­voll­ziehbar, aber deswegen nicht weniger wichtig. Wir unter­stützen Sie gerne bei der Über­prü­fung Ihres Versi­che­rungs­ver­trages.

Der Versi­che­rungs­fall

Nach einem Auto­un­fall, einem Haus­brand oder vergleich­baren Schick­sals­schlägen kann die Versi­che­rung zumin­dest finan­zi­ellen Ausgleich schaffen. Ist ein Versi­che­rungs­fall einge­treten, ist er der Versi­che­rung zu melden. Diese über­nimmt im besten Fall zur Gänze die Kosten. Leider kommt es aber auch vermehrt vor, dass sich die Versi­che­rung weigert, für den entstan­denen Schaden aufzu­kommen. Oder die Versi­che­rung zögert bewusst eine Zahlung hinaus.

Wenn Sie mit der Situa­tion konfron­tiert sind, dass die Versi­che­rung die Kosten­über­nahme ablehnt, müssen Sie dieser soge­nannten „Deckungs­ab­leh­nung“ aus zwei­erlei Gründen Beach­tung zu schenken: Zum einen muss über­prüft werden, ob die Ableh­nung zu Recht erfolgte, zum anderen beginnt mit Über­mitt­lung der Deckungs­ab­leh­nung die Zeit zu laufen: Wird vom Versi­cherten die Versi­che­rung nicht inner­halb von 12 Monaten geklagt, so ist die Versi­che­rung von der Leis­tung frei und muss diese nicht erbringen. Ein Jahr ist schnell vorbei, wir empfehlen bei Erhalt einer zwei­fel­haften Deckungs­ab­leh­nung eine rasche Über­prü­fung zur Abklä­rung, ob die Ableh­nung recht­mäßig erfolgte. Bei versi­che­rungs­recht­li­chen Fragen und zur Geltend­ma­chung Ihrer Rechte sind wir der opti­male Ansprech­partner.

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