Ein Mann erhielt vor Gericht aufgrund der stärkeren emotionalen Bindung und der geleisteten Erziehungsarbeit (nicht aufgrund der Betreuungsintensität) den Zuschlag für einen von der Frau bei der Trennung mitgenommenen Kater.
Diese muss den Kater nun herausgeben, doch dieser soll vor der Übergabe von zu Hause weggelaufen sein.
Die Polizei hat eine Anzeige des Mannes aufgenommen und ermittelt, da das widerrechtliche Einbehalten sogar einen Diebstahl darstellen könnte.
Falls der Kater tatsächlich nicht mehr auftauchen sollte, können zivilrechtliche Ersatzansprüche angedacht werden.