Immobilienrecht
Beim Kauf einer Immobilie begleiten Sie mehrere rechtliche Themen – zu den wichtigsten zählen der Abschluss des Kaufvertrages selbst sowie die steuerliche Komponente. Im Nachlauf können unangenehmerweise auch einige brisante Themen wie Schadenersatz- und Gewährleistung aufkommen, hierzu finden Sie unter Baurecht nähere Infos.
Kauf einer Immobilie oder Grundstücks
Wichtig ist zunächst, sämtliche Informationen zum Kaufobjekt zu erlangen. Man muss wissen, welche Fragen man stellen muss, um umfassend im Bilde zu sein, welche Rechte und Pflichten mit dem Erwerb einhergehen. Einiges – wie bspw. bestimmte Servitute, Pfandrechte, etc. – erschließt sich aus dem Grundbuchsauszug, den wir in unserer Kanzlei jederzeit abrufen können. Aber nicht alle Informationen kann man aus dem Grundbuch erschließen. Bspw. beim Kauf einer Eigentumswohnung ist es wichtig zu wissen, ob Betriebskostenrückstände bestehen und/oder ob größere Sanierungen in Zukunft geplant sind, damit man nach dem Kauf nicht mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert wird.
Aber auch der Vertrag selbst sollte stets von einem Anwalt (oder Notar) Ihres Vertrauens überprüft bzw. errichtet werden. In Verträgen befinden sich oft unklare Klauseln, welche ungeahnte Rechtsfolgen nach sich ziehen können und bspw. versteckte Ausschlüsse von Gewährleistungsansprüchen beinhalten.
In Österreich gilt für den Eigentumserwerb von unbeweglichen Sachen (Haus, Eigentumswohnung, Liegenschaft) das Intabulationsprinzip. Die Unterfertigung eines Kaufvertrages macht den Käufer noch nicht zum Eigentümer. Vielmehr bedarf es zusätzlich der Eintragung im Grundbuch. Auch dies übernehmen wir gerne für Sie und unterstützen Sie bei sämtlichen für den Eigentumserwerb notwendige Belange.
Steuerrecht
Mit der Bezahlung des Kaufpreises ist es nicht getan, Steuern fallen bei einer solchen Transaktion ebenso an. In der Regel ist dies die Grunderwerbsteuer für den Käufer und Immobilienertragsteuer für den Verkäufer. Sowohl bei der Grunderwerbsteuer, als auch bei der Immobilienertragsteuer gibt es jedoch unter gewissen Voraussetzungen einige Erleichterungen, die es zu prüfen gilt. Auch die Abfuhr ans Finanzministerium wird von uns erledigt, damit die Berechnung und die zeitgemäße Abgabe ordnungsgemäß erfolgt.
Miete einer Immobilie
Sollte nicht ein Kauf/Verkauf, sondern die Miete/Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses erfolgen, so ist die Prüfung bzw. Errichtung eines Mietvertrages nicht weniger wichtig als bei einem Kaufvertrag. Im Gegenteil: Sollte das Mietobjekt nicht dem Anwendungsbereich des MRG unterliegen, wird der gestalterischen Freiheit kaum gesetzliche Grenzen gesetzt – hier ist es besonders wichtig, eine rechtlich kompetente Prüfung vornehmen zu lassen. Aber auch bei Verträgen, die dem MRG unterliegen, kommt es oft vor, dass unzulässige Klauseln Bestandteil des Vertrages geworden sind. Für Mieter, aber genauso auch für Vermieter, ist es wichtig zu wissen, wo die gesetzlichen Grenzen liegen. Themen wie Befristung, Kündigungsgründe, Erhaltung und Kaution ziehen immer wieder gerichtliche Verfahren nach sich. Eine fundierte Rechtsberatung, Vertragsüberprüfung oder Vertragserrichtung kann hier Abhilfe schaffen und schon im Vorhinein eine solide Rechtsgrundlage schaffen, um Ärger im Nachhinein oder während des Mietverhältnisses hintanzuhalten.