Immo­bi­li­en­recht

Beim Kauf einer Immo­bilie begleiten Sie mehrere recht­liche Themen – zu den wich­tigsten zählen der Abschluss des Kauf­ver­trages selbst sowie die steu­er­liche Kompo­nente. Im Nach­lauf können unan­ge­neh­mer­weise auch einige brisante Themen wie Scha­den­er­satz- und Gewähr­leis­tung aufkommen, hierzu finden Sie unter Baurecht nähere Infos.

Kauf einer Immo­bilie oder Grund­stücks

Wichtig ist zunächst, sämt­liche Infor­ma­tionen zum Kauf­ob­jekt zu erlangen. Man muss wissen, welche Fragen man stellen muss, um umfas­send im Bilde zu sein, welche Rechte und Pflichten mit dem Erwerb einher­gehen. Einiges – wie bspw. bestimmte Servi­tute, Pfand­rechte, etc. – erschließt sich aus dem Grund­buchs­auszug, den wir in unserer Kanzlei jeder­zeit abrufen können. Aber nicht alle Infor­ma­tionen kann man aus dem Grund­buch erschließen. Bspw. beim Kauf einer Eigen­tums­woh­nung ist es wichtig zu wissen, ob Betriebs­kos­ten­rück­stände bestehen und/oder ob größere Sanie­rungen in Zukunft geplant sind, damit man nach dem Kauf nicht mit unlieb­samen Über­ra­schungen konfron­tiert wird.

Aber auch der Vertrag selbst sollte stets von einem Anwalt (oder Notar) Ihres Vertrauens über­prüft bzw. errichtet werden. In Verträgen befinden sich oft unklare Klau­seln, welche unge­ahnte Rechts­folgen nach sich ziehen können und bspw. versteckte Ausschlüsse von Gewähr­leis­tungs­an­sprü­chen beinhalten.

In Öster­reich gilt für den Eigen­tums­er­werb von unbe­weg­li­chen Sachen (Haus, Eigen­tums­woh­nung, Liegen­schaft) das Inta­bu­la­ti­ons­prinzip. Die Unter­fer­ti­gung eines Kauf­ver­trages macht den Käufer noch nicht zum Eigen­tümer. Viel­mehr bedarf es zusätz­lich der Eintra­gung im Grund­buch. Auch dies über­nehmen wir gerne für Sie und unter­stützen Sie bei sämt­li­chen für den Eigen­tums­er­werb notwen­dige Belange.

Steu­er­recht

Mit der Bezah­lung des Kauf­preises ist es nicht getan, Steuern fallen bei einer solchen Trans­ak­tion ebenso an. In der Regel ist dies die Grund­er­werb­steuer für den Käufer und Immo­bi­li­en­er­trag­steuer für den Verkäufer. Sowohl bei der Grund­er­werb­steuer, als auch bei der Immo­bi­li­en­er­trag­steuer gibt es jedoch unter gewissen Voraus­set­zungen einige Erleich­te­rungen, die es zu prüfen gilt. Auch die Abfuhr ans Finanz­mi­nis­te­rium wird von uns erle­digt, damit die Berech­nung und die zeit­ge­mäße Abgabe ordnungs­gemäß erfolgt.

Miete einer Immo­bilie

Sollte nicht ein Kauf/Verkauf, sondern die Miete/Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses erfolgen, so ist die Prüfung bzw. Errich­tung eines Miet­ver­trages nicht weniger wichtig als bei einem Kauf­ver­trag. Im Gegen­teil: Sollte das Miet­ob­jekt nicht dem Anwen­dungs­be­reich des MRG unter­liegen, wird der gestal­te­ri­schen Frei­heit kaum gesetz­liche Grenzen gesetzt – hier ist es beson­ders wichtig, eine recht­lich kompe­tente Prüfung vornehmen zu lassen. Aber auch bei Verträgen, die dem MRG unter­liegen, kommt es oft vor, dass unzu­läs­sige Klau­seln Bestand­teil des Vertrages geworden sind. Für Mieter, aber genauso auch für Vermieter, ist es wichtig zu wissen, wo die gesetz­li­chen Grenzen liegen. Themen wie Befris­tung, Kündi­gungs­gründe, Erhal­tung und Kaution ziehen immer wieder gericht­liche Verfahren nach sich. Eine fundierte Rechts­be­ra­tung, Vertrags­über­prü­fung oder Vertrags­er­rich­tung kann hier Abhilfe schaffen und schon im Vorhinein eine solide Rechts­grund­lage schaffen, um Ärger im Nach­hinein oder während des Miet­ver­hält­nisses hint­an­zu­halten.

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