Einbeziehung der Invaliditätsentschädigung in die Unterhaltsbemessungsgrundlage Kopieren

Eine Inva­li­di­täts­ent­schä­di­gung, die der Unter­halts­pflich­tige aus einer privaten Unfall­ver­si­che­rung bezogen hat, fällt zur Gänze in die Unterhalts­bemessungs­grund­lage (allen­falls aufge­teilt auf einen längeren Zeit­raum).

Die Inva­li­di­täts­ent­schä­di­gung hat nicht den Zweck, einen Mehr­auf­wand abzu­de­cken, sondern dient dem Pauschal­aus­gleich des typi­schen Einnah­men­aus­falls aufgrund des Unfalls.