Eine Invaliditätsentschädigung, die der Unterhaltspflichtige aus einer privaten Unfallversicherung bezogen hat, fällt zur Gänze in die Unterhaltsbemessungsgrundlage (allenfalls aufgeteilt auf einen längeren Zeitraum).
Die Invaliditätsentschädigung hat nicht den Zweck, einen Mehraufwand abzudecken, sondern dient dem Pauschalausgleich des typischen Einnahmenausfalls aufgrund des Unfalls.